Die Relevanz des Unfallgutachtens ausführlich erklärt

Ein Unfallgutachten, alternativ auch Schadengutachten genannt, ist die entscheidende Grundlage zur Beweissicherung für die anschließende Schadensregulierung infolge eines Verkehrsunfalls. Von dem Unfallsachverständigen wird derjenige Schaden begutachtet, der aufgrund eines Verkehrsunfalles entstanden ist.

Die Schadensregulierung anhand des Unfallgutachtens erfolgt durch die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers – Stichwort: Kfz-Haftpflicht- respektive Kfz-Kaskoversicherung. Unfallschäden an Fahrzeugen werden zumeist unmittelbar zwischen den Versicherern von Unfallverursacher und Unfallgeschädigtem abgewickelt.

Das Kfz-Unfallgutachten erstreckt, anders gesagt beschränkt sich auf den Sachschaden am jeweiligen Unfallfahrzeug. Der Unfallgeschädigte muss gegenüber dem Versicherer nachweisen können, welcher Schaden an seinem Fahrzeug unfallbedingt entstanden ist. Für die glaubwürdige Beurteilung des Schadensumfanges ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger der richtige und einzige Ansprechpartner.

Wer darf ein Unfallgutachten erstellen – Zuständigkeit und Kompetenz

Sachverständige oder auch häufig als Gutachter bezeichnet sind natürliche Personen des Privatrechts, mit einer aus- sowie nachgewiesenen Fachkompetenz auf dem jeweiligen Fach- und Wissensgebiet. Aufgrund des Bezuges zur Kraftfahrzeugtechnik beschränken wir unsere Ausführungen auf dieses Fachgebiet.

Das Spektrum reicht vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen über den zertifizierten, den amtlich anerkannten sowie den anerkannten bis hin zum freien Sachverständigen.

Zwischen den Begriffen Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständiger gibt es keinen Unterschied; beide werden im Sprachgebrauch gleichermaßen genutzt. Für den jeweiligen Einzelfall sollte vorab geklärt werden, welche Qualifikation und Zulassung von dem Kfz-Sachverständigen erwartet wird – Stichwort: Akzeptanz des Unfallgutachtens im Zivil- oder in einem Strafprozess.

Wann ist das Unfallgutachten hilfreich bis notwendig

Sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden – bis zur Höhe von 750 Euro – handelt, führt zur Wahrung des eigenen Anspruches auf Schadensersatz an einem Unfallgutachten kein Weg vorbei. Bagatellschäden werden üblicherweise aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages reguliert.

Für alle Schäden außer Bagatellschäden ist der Kostenvoranschlag weder beweissichernd noch prozesstauglich. Zur Sachverhaltsklärung beziehungsweise für die Anspruchsicherung wird ausschließlich das Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen anerkannt. Der sollte auf jeden Fall qualifiziert, zertifiziert sowie unabhängig sein.

Der Schadensnachweis anlässlich eines Verkehrsunfalles erfordert eine Sachkompetenz, die der Kfz-Halter in aller Regel nicht hat und auch nicht haben kann.

Unfallort und Unfallgutachten

Der Verkehrsunfall ist ein plötzliches, überraschendes sowie ungewolltes Ereignis, mit dem nicht zu rechnen ist. Zu dem Zeitpunkt steht noch kein Kfz-Gutachter zur Verfügung. Der Unfallgeschädigte ist in diesen ersten Minuten und Stunden auf sich selbst gestellt.

Unmittelbar nach dem Unfallgeschehen müssen die Unfallstelle gesichert, mögliche Verletzte versorgt sowie Polizei und Rettungskräfte gerufen werden. Anschließend, und zwar erst danach, kann sich der Unfallgeschädigte um den Schaden an seinem Unfallfahrzeug kümmern. Die Beweissicherung anhand von Unfallort sowie Unfallhergang sollte mit aussagefähigen Handyfotos dokumentiert werden – eher mehr als weniger.

Darüber hinaus sollte der polizeiliche Unfallbericht entweder sofort ausgehändigt oder zeitnah übermittelt werden. Diese Unterlagen sind für das spätere Unfallgutachten nützlich bis unentbehrlich.

Leistungen und Inhalte eines Unfallgutachtens

Zur Beschreibung des zu begutachtenden Kfz gehört eine Auflistung der technischen Daten nebst Sonderausstattungen. Die detaillierte Aufzählung jedes einzelnen unfallbedingten Schadens wird um diejenige Bilderdokumentation ergänzt, die der Kfz-Halter am Unfallort erstellt hat.

Der zweite Teil des Unfallgutachtens betrifft den technischen Reparaturweg, mittels einer Kalkulation über die Höhe der Reparaturkosten inklusive der voraussichtlichen Reparaturdauer und eine in diesem Zusammenhang auftretende unfallbedingte merkantile Wertminderung.

In diesem Zusammenhang werden mögliche ältere Schäden an dem Unfallfahrzeug erfasst und zusätzlich dokumentiert.

Handelt es sich um einen Totalschaden, wird eine Bewertung zur Wirtschaftlichkeit der Reparaturarbeiten abgegeben und darüber hinaus sind gutachterliche Aussagen zu Wiederbeschaffungswert, zum Fahrzeugrestwert unerlässlich und für die weitere Schadenregulierung zwingend notwendig.

Letztlich äußert sich der Kfz-Sachverständige in dem Unfallgutachten auch zur voraussichtlichen unfallbedingten Ausfallzeit.

Erfolgreiche Suche nach dem richtigen Unfallgutachter

Von Gesetzes wegen ist es zulässig, als Unfallgeschädigter einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen – dadurch entstehende Kosten trägt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich die Entscheidung für einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen, denn schließlich korrespondiert die Glaubhaftigkeit des Unfallgutachters vor Gericht zwingend mit dessen Qualifikation.
Das Angebot der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers, einen eigenen Kfz-Sachverständigen vorzuschlagen, kann der Unfallgeschädigte annehmen – er muss es aber nicht, auch wenn die Kfz-Versicherungen gern selbst einen Kfz-Sachverständigen aus den eigenen Reihen beauftragen, um die Bewertung des unfallbedingten Schadenersatzanspruches zu beziffern. Die geforderte Unabhängigkeit in diesem, von den regulierenden Versicherungen bevorzugten, Szenario kann persönlich beurteilt werden.
Der seriöse Kfz-Sachverständige sollte ein Kfz-Meister, staatlich geprüfter Kfz-Techniker oder Ingenieur sein und eine Ausbildung mindestens zum geprüften Kfz-Sachverständigen absolviert haben.

Resümee

Wenngleich für Unfallgutachten gewisse Standards gelten, so kommt es letztlich doch ganz maßgeblich auf Qualität und Qualifikation des Unfallgutachters an. Durch die geschickte Wahl des Kfz-Sachverständigen nimmt der Unfallgeschädigte indirekt Einfluss auf die Qualität und Wertigkeit des Unfallgutachtens und somit auf den Anspruch zur Regulierung seines Schadenersatzes.