Ihr kompetenter Unfallgutachter für Kfz Unfallgutachten in Berlin

UNFALLGUTACHTEN ERSTELLT IN BERLIN DAS SACHVERSTÄNDIGENBÜRO ENGELMANN, SCHMIDT & MÄRKSCH

Wir erstellen Unfallgutachten in Berlin und Umgebung. Schnell, kompetent und direkt vor Ort. Wenn es gekracht hat, dann ist der Schreck erst einmal groß. Sie brauchen jetzt sofortige und unkomplizierte Hilfe. Doch warum sollten Sie sich ein Kfz Unfallgutachten erstellen lassen? Ihnen ist doch klar, dass die Gegenseite Schuld am Unfall hat und die Polizei hat dies vielleicht schon am Unfallort bestätigt. Doch nicht jeder Schadenverursacher fühlt sich schuldig. Es wird dann ein anderer Unfallhergang dargestellt, indem zum Beispiel behauptet wird, Sie wären viel zu schnell oder bei Rot gefahren, hätten nicht geblinkt oder unmotiviert gebremst. Häufig wird auch behauptet, der geltend gemachte Schaden wäre viel zu hoch oder  ihr Fahrzeug hätte Vorschäden gehabt.  Mit einem neutralen Unfallgutachten, welches zugleich der Beweissicherung dient, sichern Sie sich die Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung und haben im Streitfall immer ein rechtssicheres Dokument in der Hand, das Ihre Ansprüche belegt und untermauert.

Als Unfallgeschädigter haben Sie in Deutschland das Recht, Ihren Kfz Unfallgutachter selbst zu bestimmen. Machen Sie von diesem Recht unbedingt Gebrauch und beauftragen Sie uns als neutrale und objektive Unfallgutachter für Ihren Unfall. Nur so können Sie sich die bestmögliche Schadensregulierung sichern. Zusätzlich bieten wir Ihnen kompetente Beratung und Soforthilfe im Schadensfall. Lesen Sie nachfolgend wichtige Informationen zum Thema Unfallgutachten und wie Sie sich nach einem Unfall am besten verhalten.

WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN FÜR EIN KFZ UNFALLGUTACHTEN IN BERLIN?

Vorab die erste wichtige Information für Sie. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für Ihren Kfz Unfallgutachter übernehmen, wenn Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde und Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen. Dies gilt nicht im sogenannten Bagatellfall. Liegt die Schadenssumme unter 750,- Euro, wird kein Gutachten, sondern ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser beinhaltet ausschließlich die Schadenskalkulation und einige wenige Lichtbilder zur Dokumentation. Auch wenn es sich nur um einen abgefahrenen Außenspiegel handelt, haben Sie das Recht, die Kosten für einen neuen Außenspiegel einzufordern.

Welche Fragen klärt nun das Unfallgutachten? Das Kfz Unfallgutachten hält rechtssicher fest, welche Reparaturkosten für die Instandsetzung des Fahrzeuges aufgewendet werden müssen. Das Unfallgutachten sagt  aus, wie hoch die Wertminderung ist oder ob es sich bei dem Unfallschaden um einen Totalschaden handelt. In diesem Fall muss geklärt werden, wie hoch der Wiederbeschaffungswert und der Restwert sind. Der Gesamtzustand des Fahrzeuges und die Unfallschäden werden durch den Sachverständigen mit Lichtbildern dokumentiert. So wird gesichert, dass auch nach erfolgter Reparatur Ihres Fahrzeuges der ursprüngliche Schaden dargestellt werden kann, wie das beispielsweise im Streitfall vor Gericht erforderlich ist. Die Schadensabwicklung im Falle eines Unfalls ist eine komplexe Angelegenheit. Bestehen Sie auf Ihre Rechte und lassen Sie sich Ihr Unfallgutachten erstellen.

UNABHÄNGIGE KFZ-GUTACHTER IN BERLIN

Unfallgutachten werden in die Bereiche Kfz-Haftpflichtschäden und Kfz-Kaskoschäden unterteilt.
Der Kfz-Haftpflichtschaden tritt ein, wenn Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen. Als geschädigter Unfallbeteiligter haben Sie das Recht, zu wählen, ob der Schaden durch eine fachgemäße Reparatur oder durch den erforderlichen Geldbetrag (Abrechnung über Gutachten) beglichen werden soll. Stellt der Kfz-Gutachter einen Totalschaden fest, ist die Wiederherstellung durch eine Reparatur nicht möglich. In diesem Fall muss die gegnerische Versicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges übernehmen.

Der Kfz-Kaskoschaden tritt ein, wenn Sie den Unfall selbst, schuldhaft verursacht haben. Die Wahl des Sachverständigen und alle wichtigen Schadenregulierungsformalitäten sind in den speziellen Bedingungen Ihres Kasko-Vertrages geregelt. Dies trifft auch für Teil-Kaskoschäden zu, wie beispielsweise Wild- und Unwetterschäden. Lassen Sie sich von uns beraten.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen in Deutschland vor, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für Ihren unabhängigen Unfallgutachter übernehmen muss. Sie haben des Weiteren Anspruch auf die Erstattung der Abschleppkosten und die Kosten für einen Mietwagen, so lange bis Ihr Fahrzeug wieder fahrtüchtig ist oder ein neues Fahrzeug angeschafft wurde (Totalschaden). Falls Sie keinen Mietwagen für diese Zeit benötigen, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallgeld. Benötigen Sie juristischen Beistand und/oder Ihnen steht Schmerzensgeld zu, muss die gegnerische Versicherung diese Kosten ebenfalls übernehmen. Als Kfz Unfallgutachter in Berlin erstellen wir Ihnen Ihr unabhängiges Kfz Unfallgutachten und beraten Sie gerne zu Ihren Ansprüchen und Rechten, die Sie geltend machen können. Bitte beachten Sie, dass wir Sie nur über Ihre Ansprüche aufklären können, als Unfallgutachter aber nicht befugt sind, die Geltendmachung der Ansprüche zu übernehmen!

TIPPS VOM GUTACHTER FÜR KFZ

Als Kfz-Unfallgutachter werden wir auch für Sie tätig, wenn Ihr Fahrzeug einen Kfz-Kaskoschaden oder Teilkaskoschaden erlitten hat. Kaskoschäden sind im Regelfall selbstverschuldet bzw. solche, bei denen der Schädiger nicht ermittelt wurde. Unter Teilkaskoschäden am PKW fallen unter anderem Schäden durch Blitzeinschlag, Hagel oder Sturm (herabgefallene Bäume/Äste), Diebstahl, Wild und Brand. Liegt ein Kasko- oder Teilkaskoschaden vor, müssen Sie zuerst mit Ihrer Versicherung klären, ob diese die Kosten für einen unabhängigen, freien Unfallgutachter übernimmt. Im Kasko- und Teilkaskoschadensfall ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen, sie kann auch einen eigenen Gutachter schicken, was im Regelfall auch erfolgt. Sollten Sie mit dem Kasko-Gutachten der Versicherung nicht zufrieden sein, können Sie auf eigene Kosten einen unabhängigen, freien Unfallgutachter hinzuziehen, der dieses Gutachten neutral überprüft. Es kann sich für Sie durchaus lohnen, das Gutachten der Versicherung im Streitfall durch einen Unfallgutachter überprüfen zu lassen. Gerne erstellen wir Ihnen als Gutachter für Kfz ein persönliches Angebot und beraten Sie zum Kosten-/ Nutzenverhältnis.  Rufen Sie uns an, wir beraten Sie persönlich.

Und noch ein Tipp von uns für Sie: Lassen Sie sich nicht am Unfallort von einem vermeintlichen Bagatellschaden in die Irre führen. So mancher Schaden wird erst bei einer genauen Begutachtung sichtbar. Fahrzeuge moderner Bauart sind in der Regel mit Kunststoffstoßfängern ausgerüstet, die ein hohes Rückstellvermögen haben. Das heißt, nach dem Anstoß formt sich der Stoßfänger zurück und es entsteht bei oberflächlicher Betrachtung der Eindruck, dass kein Schaden entstanden ist. Was darunter stoßbedingt kaputtgegangen ist, sieht man nicht. Die Stoßfänger sind mit Pralldämpfern, Trägern und Halterungen unterlegt, die auch bei leichteren Anstößen häufig beschädigt werden. Auch kann bei Heckanstößen das Heckblech eingedrückt werden, wobei die Schadenstelle im Regelfall durch den Stoßfänger verdeckt ist. Werden diese Schäden nicht erkannt, weil kein Kfz-Gutachter in die Beurteilung einbezogen wurde, müssen Sie später entstehende Reparaturkosten selbst übernehmen, beispielsweise bei der Rückgabe von Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen.

Prüfstelle für die Hauptuntersuchung

Neben unserer Tätigkeit als Kfz-Sachverständige und Kfz-Gutachter sind wir als Partner des TÜVs tätig und führen in unseren Kfz-Prüfstellen die in bestimmten Intervallen vorgeschriebene Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug durch.

Oldtimer Kennzeichen und Hauptuntersuchung in Berlin

Dabei werden unter anderem die Bremsanlage, die Lenkanlage, die Lichtanlage und das Fahrwerk geprüft. Wir arbeiten dabei professionell und gewissenhaft für Ihre Fahrsicherheit. Wenn keine oder nur geringe Mängel festgestellt wurden, erhält Ihr Fahrzeug eine neue TÜV-Plakette.
Sollten Mängel bestehen, können diese innerhalb eines Monats behoben werden, im Anschluss erfolgt eine Nachuntersuchung. Entsprechende Kfz-Prüfstellen betreiben wir in Berlin in den Stadtteilen Treptow und Biesdorf, gerne können Sie einen Termin für eine Hauptuntersuchung in einer unserer Kfz-Prüfstellen online oder telefonisch vereinbaren. Zusätzlich bieten wir verschiedene ADAC-Leistungen an, die auch Nichtmitglieder nutzen können. Dazu zählen zum Beispiel der Gebrauchtwagen-Test und der Problem-Check.

Partner der TÜV Rheinland Group - KFZ Hauptuntersuchung in Berlin

Unsere KFZ-Prüfstelle in Berlin-Treptow und Berlin-Biesdorf sind Ihre kompetenten, unabhängigen und zuverlässigen Partner für Ihre KFZ-Hauptuntersuchung. Als Partner des TÜV Rheinland Group sorgen wir für die Sicherheit Ihres Fahrzeuges. Dank unserer modernen technischen Ausstattung mit Hebebühne und Fehlerspeicher und unserer freundlichen, qualifizierten Mitarbeiter können wir jeden Schaden an Ihrem Fahrzeug erfassen und beheben.

Kfz-Gutachter in Berlin und Brandenburg

Kfz-Sachverständige Engelmann und Schmidt in Berlin und Brandenburg – wir sind Ihre zuverlässigen Partner für Unfallgutachten für alle Fahrzeugtypen, technische Gutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten und Wertgutachten. Wir erstellen umfassende Kfz-Gutachten über den Schaden oder den Wert Ihres Autos. Auch professionelle Unfallrekonstruktionen bekommen Sie bei uns. Unsere Gutachten sind unabhängig, neutral und qualifiziert. Dadurch sind unsere Gutachten Ihre Versicherung im Schadensfall.