FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Allgemeine Informationen

Bei jedem Unfall sollten Sie einen KFZ-Gutachter rufen, um die Höhe des Schadens und den Wert des Autos zum Unfallzeitpunkt feststellen zu lassen. Anhand dieser Werte schätzt der Gutachter ein, ob eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht noch sinnvoll ist. Bei einem Haftpflichtschadenfall, also wenn der Unfallgegner schuld ist,  muss die gegnerische Versicherung, den von Ihnen gewählten Gutachter bezahlen. Im Kaskoschadenfall, also wenn Sie selbst schuld sind, hat Ihre Versicherung das Wahlrecht des Gutachters. Informieren Sie sich einfach bei uns.

Wir empfehlen immer einen neutralen Kfz-Gutachter hinzuzuziehen, da ein Gutachter die Kosten und Schäden transparent macht und klare Aussagen dazu trifft, was für Kosten auf Sie zukommen. Auch dient das Gutachten der Beweissicherung, die im Falle eines Rechtsstreites wichtig ist.

Im Haftpflichtschadenfall nicht, Sie können den Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen. Dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Im Haftpflichtschadenfall nicht, Sie können den Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen. Dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei uns um unabhängige Kfz-Gutachter. Somit haben Sie den Vorteil, dass wir unseren Fokus auf Ihre Rechte und Ihre Ansprüche legen. Wir nehmen den Schaden an Ihrem Fahrzeug detailliert auf und dokumentieren diesen.

Es ist keine Pflicht, dass Sie einen Kfz-Gutachter / Sachverständigen des Unfallgegners annehmen. Wir empfehlen Ihnen als Geschädigte, einen freien und unabhängigen Sachverständigen zu bestellen.

In der Regel muss das Gutachten die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers bezahlen. Das gilt immer, wenn Sie Geschädigter sind und der Unfall unverschuldet ist.

Prüfstelle für die Hauptuntersuchung

Neben unserer Tätigkeit als Kfz-Sachverständige und Kfz-Gutachter sind wir als Partner des TÜVs tätig und führen in unseren Kfz-Prüfstellen die in bestimmten Intervallen vorgeschriebene Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug durch.

Oldtimer Kennzeichen und Hauptuntersuchung in Berlin

Dabei werden unter anderem die Bremsanlage, die Lenkanlage, die Lichtanlage und das Fahrwerk geprüft. Wir arbeiten dabei professionell und gewissenhaft für Ihre Fahrsicherheit. Wenn keine oder nur geringe Mängel festgestellt wurden, erhält Ihr Fahrzeug eine neue TÜV-Plakette.
Sollten Mängel bestehen, können diese innerhalb eines Monats behoben werden, im Anschluss erfolgt eine Nachuntersuchung. Entsprechende Kfz-Prüfstellen betreiben wir in Berlin in den Stadtteilen Treptow und Biesdorf, gerne können Sie einen Termin für eine Hauptuntersuchung in einer unserer Kfz-Prüfstellen online oder telefonisch vereinbaren. Zusätzlich bieten wir verschiedene ADAC-Leistungen an, die auch Nichtmitglieder nutzen können. Dazu zählen zum Beispiel der Gebrauchtwagen-Test und der Problem-Check.

Partner der TÜV Rheinland Group - KFZ Hauptuntersuchung in Berlin

Unsere KFZ-Prüfstelle in Berlin-Treptow und Berlin-Biesdorf sind Ihre kompetenten, unabhängigen und zuverlässigen Partner für Ihre KFZ-Hauptuntersuchung. Als Partner des TÜV Rheinland Group sorgen wir für die Sicherheit Ihres Fahrzeuges. Dank unserer modernen technischen Ausstattung mit Hebebühne und Fehlerspeicher und unserer freundlichen, qualifizierten Mitarbeiter können wir jeden Schaden an Ihrem Fahrzeug erfassen und beheben.

Kfz-Gutachter in Berlin und Brandenburg

Kfz-Sachverständige Engelmann und Schmidt in Berlin und Brandenburg – wir sind Ihre zuverlässigen Partner für Unfallgutachten für alle Fahrzeugtypen, technische Gutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten und Wertgutachten. Wir erstellen umfassende Kfz-Gutachten über den Schaden oder den Wert Ihres Autos. Auch professionelle Unfallrekonstruktionen bekommen Sie bei uns. Unsere Gutachten sind unabhängig, neutral und qualifiziert. Dadurch sind unsere Gutachten Ihre Versicherung im Schadensfall.