FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Allgemeine Informationen
Bei jedem Unfall sollten Sie einen KFZ-Gutachter rufen, um die Höhe des Schadens und den Wert des Autos zum Unfallzeitpunkt feststellen zu lassen. Anhand dieser Werte schätzt der Gutachter ein, ob eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht noch sinnvoll ist. Bei einem Haftpflichtschadenfall, also wenn der Unfallgegner schuld ist, muss die gegnerische Versicherung, den von Ihnen gewählten Gutachter bezahlen. Im Kaskoschadenfall, also wenn Sie selbst schuld sind, hat Ihre Versicherung das Wahlrecht des Gutachters. Informieren Sie sich einfach bei uns.
Wir empfehlen immer einen neutralen Kfz-Gutachter hinzuzuziehen, da ein Gutachter die Kosten und Schäden transparent macht und klare Aussagen dazu trifft, was für Kosten auf Sie zukommen. Auch dient das Gutachten der Beweissicherung, die im Falle eines Rechtsstreites wichtig ist.
Im Haftpflichtschadenfall nicht, Sie können den Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen. Dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Im Haftpflichtschadenfall nicht, Sie können den Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen. Dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei uns um unabhängige Kfz-Gutachter. Somit haben Sie den Vorteil, dass wir unseren Fokus auf Ihre Rechte und Ihre Ansprüche legen. Wir nehmen den Schaden an Ihrem Fahrzeug detailliert auf und dokumentieren diesen.
Es ist keine Pflicht, dass Sie einen Kfz-Gutachter / Sachverständigen des Unfallgegners annehmen. Wir empfehlen Ihnen als Geschädigte, einen freien und unabhängigen Sachverständigen zu bestellen.
In der Regel muss das Gutachten die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers bezahlen. Das gilt immer, wenn Sie Geschädigter sind und der Unfall unverschuldet ist.
Prüfstelle für die Hauptuntersuchung
Neben unserer Tätigkeit als Kfz-Sachverständige und Kfz-Gutachter sind wir als Partner des TÜVs tätig und führen in unseren Kfz-Prüfstellen die in bestimmten Intervallen vorgeschriebene Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug durch.
Dabei werden unter anderem die Bremsanlage, die Lenkanlage, die Lichtanlage und das Fahrwerk geprüft. Wir arbeiten dabei professionell und gewissenhaft für Ihre Fahrsicherheit. Wenn keine oder nur geringe Mängel festgestellt wurden, erhält Ihr Fahrzeug eine neue TÜV-Plakette.
Sollten Mängel bestehen, können diese innerhalb eines Monats behoben werden, im Anschluss erfolgt eine Nachuntersuchung. Entsprechende Kfz-Prüfstellen betreiben wir in Berlin in den Stadtteilen Treptow und Biesdorf, gerne können Sie einen Termin für eine Hauptuntersuchung in einer unserer Kfz-Prüfstellen online oder telefonisch vereinbaren. Zusätzlich bieten wir verschiedene ADAC-Leistungen an, die auch Nichtmitglieder nutzen können. Dazu zählen zum Beispiel der Gebrauchtwagen-Test und der Problem-Check.