FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Allgemeine Informationen zur Hauptuntersuchung
Wir benötigen den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Datenerfassung und zum Abstempeln.
Ist das Fahrzeug nicht zugelassen oder die Zulassung nicht auffindbar, verloren etc. benötigen wir den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Sind an dem Fahrzeug nicht serienmäßige Anbauteile montiert und diese nicht in der Zulassung eingetragen, benötigen wir Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass diese Anbauteile zulässig sind und an dem jeweiligen Fahrzeug verbaut werden können. Es kann sich bei diesen Unterlagen um ein Teilegutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis, eine ECE-Genehmigung, eine Reifenfreigabe oder ein bereits vorliegendes Abnahmeprotokoll handeln.
- Alle Lichtfunktionen prüfen, ggf. defekte Glühlampen erneuern
- Hupe prüfen
- Vorhandensein von Warndreieck und Verbandskasten sowie Ablaufdatum prüfen, ggf. schon bereitlegen
- Scheibenwaschanlage prüfen, ggf. Waschwasser nachfüllen
Das Waschen des Fahrzeugs ist nicht zwingend und nicht vorgeschrieben.
Jedoch wäre eine Unterbodenwäsche hilfreich, sofern das Fahrzeug an den Achsteilen und dem Unterboden stark verschmutzt ist. Das erleichtert die Diagnose.
Im Durchschnitt dauert die Untersuchung des Fahrzeuges 25 bis 30 Minuten. Sie können darauf warten.
Ja, im Rahmen der Öffnungszeiten ist das möglich. Wir haben hier geeignete Stellflächen. Die Kfz-Prüfstelle Treptower Park befindet sich direkt neben dem S-Bahnhof.
Das können Sie, müssen es aber nicht. Ebenso kann mit EC-Karte bezahlt werden, Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass ADAC-Prüfdienstleistungen nur bar bezahlt werden können.
Nein. Wir sind weder eine Behörde noch die Polizei. Wir wollen und dürfen keine Fahrzeuge stilllegen. Hat das Fahrzeug TÜV-relevante Mängel, werden diese auf dem Untersuchungsbericht dokumentiert. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, diese Mängel unverzüglich abzustellen.
Werden die Mängel bei der TÜV-Hauptuntersuchung als gering eingestuft, wird die TÜV-Plakette zugeteilt und der Fahrzeughalter stellt die Mängel eigenverantwortlich ab. Das Fahrzeug muss nicht zur Nachuntersuchung.
Werden die Mängel bei der TÜV-Hauptuntersuchung als erheblich eingestuft, kann das Fahrzeug weiter betrieben werden, muss jedoch innerhalb von einem Monat zur Nachprüfung vorgestellt werden. Zur Nachprüfung müssen alle Mängel, gering und erheblich eingestufte, abgestellt sein. Ist das so, wird die TÜV-Plakette zugeteilt.
In sehr seltenen Fällen werden Fahrzeuge als verkehrsunsicher eingestuft. Diese dürfen nicht weiter betrieben werden. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie durch unsere Mitarbeiter umfassend informiert.
Von uns werden Sie weder bestraft noch an die Behörde gemeldet. Wir führen die TÜV-Hauptuntersuchung durch und stempeln Ihren Mängelschein ab, sofern ein positives Prüfergebnis erzielt wird (Zuteilung der TÜV-Plakette).
Prüfstelle für die Hauptuntersuchung
Neben unserer Tätigkeit als Kfz-Sachverständige und Kfz-Gutachter sind wir als Partner des TÜVs tätig und führen in unseren Kfz-Prüfstellen die in bestimmten Intervallen vorgeschriebene Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug durch.
Dabei werden unter anderem die Bremsanlage, die Lenkanlage, die Lichtanlage und das Fahrwerk geprüft. Wir arbeiten dabei professionell und gewissenhaft für Ihre Fahrsicherheit. Wenn keine oder nur geringe Mängel festgestellt wurden, erhält Ihr Fahrzeug eine neue TÜV-Plakette.
Sollten Mängel bestehen, können diese innerhalb eines Monats behoben werden, im Anschluss erfolgt eine Nachuntersuchung. Entsprechende Kfz-Prüfstellen betreiben wir in Berlin in den Stadtteilen Treptow und Biesdorf, gerne können Sie einen Termin für eine Hauptuntersuchung in einer unserer Kfz-Prüfstellen online oder telefonisch vereinbaren. Zusätzlich bieten wir verschiedene ADAC-Leistungen an, die auch Nichtmitglieder nutzen können. Dazu zählen zum Beispiel der Gebrauchtwagen-Test und der Problem-Check.