Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur nach Unfallschaden
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Schaden nach einem unverschuldeten Unfall fiktiv abzurechnen. Das bedeutet, Sie lassen sich den Schaden auszahlen, anstatt das Fahrzeug direkt reparieren zu lassen.
Wie das Ganze funktioniert, wann Sie die fiktive Abrechnung wählen sollten und welche Positionen Sie dabei geltend machen können, lesen Sie nachfolgend in unserem Ratgeber.
Definition: Was ist eine „fiktive Abrechnung“?
Bei einer fiktiven Abrechnung wird der Schadensersatz auf Grundlage eines Gutachtens beziehungsweise der darin kalkulierten Reparaturkosten ausgezahlt.
Der Anspruch auf diese Leistung ist in § 249 BGB geregelt und besteht auch dann, wenn Sie keine Reparatur durchführen lassen oder den Schaden später selbst beheben.
Die Vor- und Nachteile der fiktiven Abrechnung
Eine fiktive Abrechnung kann Vorteile haben. Dazu zählen insbesondere, dass
- die Schadenssumme auch ohne Reparaturnachweis zeitnah ausgezahlt wird.
- Sie freie Wahl haben, ob, durch wen und wann Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
- das Geld auch komplett für andere Sachen genutzt werden kann.
- Sie das Fahrzeug günstiger reparieren lassen können und den verbleibenden Betrag behalten können.
Eine fiktive Abrechnung kann jedoch auch Nachteile haben. Dazu zählen unter anderem, dass
- der Betrag nur netto ausgezahlt wird (womöglich finanzieller Nachteil).
- ein nicht reparierter Schaden bei einem Fahrzeugverkauf offengelegt werden muss.
- Sie bei Kaskoschäden meist in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
- eher Kürzungen durch die Versicherung möglich sind, zum Beispiel bei Positionen wie UPE-Aufschlägen.
- die Versicherung laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter Umständen auf Preise einer freien Werkstatt verweisen kann.
- die Gutachterkosten bei einem Bagatellschaden meist nicht von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Für wen ist eine fiktive Abrechnung sinnvoll und für wen nicht?
Eine fiktive Abrechnung ist sinnvoll, wenn Sie...
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Eine fiktive Abrechnung ist nicht sinnvoll, wenn Sie...
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