Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur nach Unfallschaden

 

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Schaden nach einem unverschuldeten Unfall fiktiv abzurechnen. Das bedeutet, Sie lassen sich den Schaden auszahlen, anstatt das Fahrzeug direkt reparieren zu lassen.

Wie das Ganze funktioniert, wann Sie die fiktive Abrechnung wählen sollten und welche Positionen Sie dabei geltend machen können, lesen Sie nachfolgend in unserem Ratgeber.

Definition: Was ist eine „fiktive Abrechnung“?

Bei einer fiktiven Abrechnung wird der Schadensersatz auf Grundlage eines Gutachtens beziehungsweise der darin kalkulierten Reparaturkosten ausgezahlt.

Der Anspruch auf diese Leistung ist in § 249 BGB geregelt und besteht auch dann, wenn Sie keine Reparatur durchführen lassen oder den Schaden später selbst beheben.

Die Vor- und Nachteile der fiktiven Abrechnung

Eine fiktive Abrechnung kann Vorteile haben. Dazu zählen insbesondere, dass

  • die Schadenssumme auch ohne Reparaturnachweis zeitnah ausgezahlt wird.
  • Sie freie Wahl haben, ob, durch wen und wann Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
  • das Geld auch komplett für andere Sachen genutzt werden kann.
  • Sie das Fahrzeug günstiger reparieren lassen können und den verbleibenden Betrag behalten können.

Eine fiktive Abrechnung kann jedoch auch Nachteile haben. Dazu zählen unter anderem, dass

  • der Betrag nur netto ausgezahlt wird (womöglich finanzieller Nachteil).
  • ein nicht reparierter Schaden bei einem Fahrzeugverkauf offengelegt werden muss.
  • Sie bei Kaskoschäden meist in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
  • eher Kürzungen durch die Versicherung möglich sind, zum Beispiel bei Positionen wie UPE-Aufschlägen.
  • die Versicherung laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter Umständen auf Preise einer freien Werkstatt verweisen kann.
  • die Gutachterkosten bei einem Bagatellschaden meist nicht von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Für wen ist eine fiktive Abrechnung sinnvoll und für wen nicht?

Eine fiktive Abrechnung ist sinnvoll, wenn Sie...

  • das Fahrzeug mit (Bagatell-)Schaden weiternutzen und nicht reparieren lassen möchten
  • planen, das Fahrzeug zu verkaufen, ohne es reparieren zu lassen
  • das Fahrzeug selbst reparieren
  • eine günstigere Werkstatt kennen
  • das Fahrzeug erst später reparieren lassen wollen
  • ein älteres Fahrzeug haben, bei dem sich die Reparatur kaum noch lohnt

Eine fiktive Abrechnung ist nicht sinnvoll, wenn Sie...

  • geplant hatten, Ihr neuwertiges Fahrzeug weiterzuverkaufen, das jetzt durch den Unfall deutlich an Wert verloren hat
  • ohnehin dazu verpflichtet sind, eine Reparatur durchzuführen, da sicherheitsrelevante Schäden entdeckt wurden
  • sich unsicher sind oder komplexe Schäden festgestellt wurden, die durch Experten repariert werden müssen
  • Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert haben (hier ist die fiktive Abrechnung meist vertraglich ausgeschlossen)

Nach dem Unfall: Wie läuft die fiktive Abrechnung ab?

Damit auch alle Positionen ohne Probleme fiktiv abgerechnet werden können, empfehlen wir Geschädigten nach einem Unfall folgendes Vorgehen:

1. Kfz-Sachverständigen beauftragen

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch darauf, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für diesen muss hier die gegnerische Versicherung übernehmen.

Selbst wenn diese Ihnen also einen Komplettservice anbietet oder einen eigenen Gutachter senden will und Sie womöglich sogar unter Druck setzt, sollten Sie das Angebot nicht akzeptieren. Ein unabhängiger Gutachter ohne Verbindung zur Gegenseite ist oft die bessere Wahl, da er in Ihrem Interesse handelt und Ihr Fahrzeug sowie den entstandenen Schaden realistisch bewertet.

Sie suchen noch einen Kfz-Gutachter für Ihr Schadensgutachten? Dann kontaktieren Sie uns einfach und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

2. Gutachten erstellen lassen

Anders als bei einer Regulierung nach einer erfolgten Reparatur, bei der die Werkstattrechnung als Nachweis ausreicht, benötigen Sie bei einer fiktiven Abrechnung einen Kostenvoranschlag oder ein Unfallgutachten.

Ein Kostenvoranschlag wird häufig kostenlos durch eine Werkstatt erstellt und ist höchstens für Schäden unter der Bagatellgrenze sinnvoll. Er fällt nämlich meist eher oberflächlich aus und umfasst nicht alle relevanten Positionen wie zum Beispiel eine mögliche Wertminderung. Darüber hinaus wird hier weniger gründlich begutachtet, sodass manche Schäden unentdeckt bleiben können. Hinzu kommt, dass er in den seltensten Fällen vor Gericht anerkannt wird.

Ein unabhängiges Gutachten ist hingegen rechtssicher und umfasst alle Schäden sowie weitere Positionen wie die Wertminderung und/oder einen Nutzungsausfall.

3. Gutachten einreichen und fiktiv abrechnen

Damit Sie den Schadensersatz auf Ihr Konto überwiesen bekommen, müssen Sie im letzten Schritt das erstellte Gutachten bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Auf Grundlage der darin aufgeführten Reparaturkosten und möglicher weiterer erstattungsfähiger Positionen wird dann die finale Schadenshöhe berechnet.

Fiktive Abrechnung berechnen: So geht’s

Um zu errechnen, welche Schadenssumme Ihnen bei einer fiktiven Abrechnung zusteht, müssen Sie alle Positionen addieren, auf die Sie gemäß § 249 BGB Anspruch haben.

Welche Positionen können bei einer fiktiven Abrechnung geltend gemacht werden?

Welche Positionen bei einer fiktiven Abrechnung geltend gemacht werden können, hängt immer von den jeweiligen Unfallumständen ab. In der Regel kommen jedoch folgende Posten in Betracht:

  • Reparaturkosten (netto)
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Gutachtenkosten (insofern kein Bagatellschaden vorliegt)
  • Rechtsanwaltskosten

Wir empfehlen daher, immer einen Sachverständigen und gegebenenfalls auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Dieser unterstützt Sie dabei, alle bestehenden Ansprüche durchzusetzen.

Wichtig: Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten für anwaltliche Unterstützung übernehmen.

Beispielrechnung: Fiktive Abrechnung nach einem Unfall

Nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall hat Frau Schmidt einen Kfz-Sachverständigen damit beauftragt, ein objektives Gutachten zu erstellen. Laut diesem liegen die Netto-Reparaturkosten für ihr Fahrzeug bei 5.730,90 Euro. Hinzu kommt eine ermittelte merkantile Wertminderung von 500 Euro.

Darüber hinaus steht Frau Schmidt eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese richtet sich nach der jeweiligen Fahrzeuggruppe. Da Frau Schmidt einen zwei Jahre alten BMW M3 (Fahrzeuggruppe J) besitzt, stehen ihr laut Nutzungsausfalltabelle 79,00 Euro pro Tag zu. Da im Gutachten eine Reparaturdauer von 4 Tagen angesetzt wurde, ergibt das noch einmal 316,00 Euro (4 Tage × 79,00 Euro) zusätzlich.

Übersicht der Kosten:

  • Netto-Reparaturkosten: 5.730,90 €
  • Merkantile Wertminderung: 500,00 €
  • Nutzungsausfall (4 Tage × 79,00 €): 316,00 €

Gesamtsumme: 6.546,90 €

Wenn Frau Schmidt die fiktive Abrechnung wählt, wird ihr die gesamte erstattungsfähige Summe von 6.546,90 € überwiesen.

Wichtig: Damit ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden kann, muss das Fahrzeug auch wirklich (teilweise) repariert worden sein.

Was, wenn die Versicherung die fiktive Abrechnung kürzt?

Kürzungen durch Versicherungen sollten immer geprüft werden. Als Kostenträger wollen die Versicherungen schließlich so wenig wie möglich bezahlen.

Wir empfehlen deshalb, neben einem Kfz-Sachverständigen auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihre Ansprüche prüft und durchsetzt.

In unserem Ratgeber „Kürzungen durch die Versicherung: Das sind Ihre Rechte“ finden Sie auch eine Übersicht der Positionen, die häufig gekürzt werden, sowie Hinweise dazu, welche Rechte Sie haben und was Sie in einem solchen Fall tun können.

Fazit: Unfallschaden flexibel regulieren mit der fiktiven Abrechnung

Die fiktive Abrechnung macht vor allem dann Sinn, wenn Sie Ihr Fahrzeug erst später, in Eigenregie oder aufgrund eines eher kleinen Schadens erst gar nicht reparieren lassen wollen.

Damit alle Ansprüche geltend gemacht werden können und Sie die höchstmögliche Entschädigung erhalten, sollten Sie in jedem Fall selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Bei womöglich unberechtigten Kürzungen durch die Versicherung, einer größeren Schadenssumme oder einem schwierigen beziehungsweise komplexen Unfallhergang hilft darüber hinaus ein Anwalt weiter.

FAQ: Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung

Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen rund um die fiktive Abrechnung beantwortet.