FAQ zum Kfz-Gutachter in Berlin: Wir beantworten die häufigsten Fragen

Viele haben ähnliche Fragen rund um das Thema Kfz-Gutachter. Als professionelle Kfz-Sachverständige aus Berlin haben wir die häufigsten Fragen zusammengefasst und nachfolgend für Sie beantwortet:

Was ist ein Kfz-Gutachter?

Ein Kfz-Gutachter ist ein Sachverständiger, also ein ausgewiesener Experte, der Fahrzeuge sowie ggf. entstandene Schäden neutral, unabhängig und präzise begutachtet sowie bewertet.

Im Falle eines Unfallgutachten werden dafür sämtliche Beschädigungen am Fahrzeug umfangreich dokumentiert, welche nachweislich dem Verkehrsunfall zugeordnet werden können. Die entsprechende Schadenhöhe wird daraufhin im abschließenden Kfz-Gutachten bestimmt.

Neben Unfallgutachten für alle Fahrzeugtypen bieten die meisten Kfz-Sachverständigen aber auch weitere Arten von Gutachten wie etwa

Zudem kann ein Kfz-Gutachter auch ein unabhängiges Gegengutachten erstellen, sollte der Kostenvoranschlag der Versicherung Ihrer Meinung nach zu niedrig ausfallen.

Was darf ein unabhängiges Gutachten vom KFZ-Gutachter kosten?

Wie viel ein Kfz-Gutachten letztendlich kostet, hängt unter anderem davon ab, um welche Art von Gutachten es sich handelt. Aber auch andere Faktoren, wie der Fahrzeugtyp und die Region, in der das Gutachten erstellt wird.

Wie hoch die Grundgebühr im Falle eines Unfallgutachtens ist, bestimmt jedoch vor allem die Schwere und Komplexität des Schadens. Ebenso umfasst ein ausführliches Kfz-Gutachten normalerweise eine Fotodokumentation sowie einen detaillierten Bericht, deren Umfang zusätzliche Kosten nach sich ziehen können.

Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen und wie der Preis eines Wertgutachtens, lesen Sie in unserem Artikel „Wie viel kostet ein Kfz-Gutachter?”.

Wer beauftragt den Kfz-Gutachter?

Wert- und Oldtimergutachten müssen immer vom Fahrzeughalter oder von einem Bevollmächtigten selbst beauftragt werden, da sie in der Regel für den Kauf, Verkauf oder die Versicherung eines Fahrzeugs benötigt werden.

Im Falle eines Unfalls übernimmt in der Regel die Versicherung der beteiligten Parteien die Beauftragung des Kfz-Gutachters. In manchen Fällen kann es jedoch sein, dass diese nicht zwingend unabhängig agieren und versuchen, die Schadensersatzleistungen im Sinne der Versicherung niedriger zu bewerten.

Als Geschädigter haben Sie jedoch immer die Möglichkeit, selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. So können Sie sich sicher sein, dass der Schaden auch wirklich objektiv, unabhängig und neutral bewertet wird und Sie eine faire Entschädigung erhalten.

Wer zahlt den Gutachter bei einem Kfz-Unfall?

Die Kosten für einen Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen werden in der Regel und nach Rücksprache von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Dabei kann der Unfallverursacher die Rechnung für das Erstellen des Kfz-Gutachtens selbst bezahlen und bei seiner Haftpflichtversicherung einreichen. Je nach Versicherungsbedingungen kann die Versicherung die Kosten auch direkt übernehmen.

Insbesondere bei einem unverschuldeten Unfall steht es Ihnen zudem zu, einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen, dessen Kosten in der Regel von der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Sollten Sie mit dem Ergebnis des Kfz-Gutachtens durch die Versicherung nicht einverstanden sein, können Sie selbstverständlich auch jederzeit auf eigene Kosten einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen.

Wann schickt die Kfz-Versicherung einen Gutachter?

Die Kfz-Versicherung schickt einen Kfz-Gutachter, wenn es darum geht, die Schadenshöhe bzw. Schadensursache im Detail zu klären. Dies ist insbesondere bei größeren Schadensfällen üblich, bei denen die Reparaturkosten einen Bagatellschaden in Höhe von 750 Euro überschreiten oder wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vermutet wird.

Auch bei Unklarheiten über den Unfallhergang oder mögliche Vorschäden kann ein Kfz-Gutachter von der Versicherung hinzugezogen werden. Der Geschädigte ist jedoch nicht verpflichtet, den Kfz-Gutachter bzw. das Kfz-Gutachten der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren, da die Beurteilung möglicherweise nicht unter objektiven Bedingungen erfolgt.

Sind Kfz-Gutachter neutral?

Ob ein Kfz-Gutachter neutral und unabhängig Gutachten erstellt, hängt insbesondere davon ab, wer ihn beauftragt hat. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger, den der Geschädigte im Falle eines Kfz-Unfalls selbst auswählt, arbeitet in der Regel objektiv und erstellt ein sachlich korrektes und präzises Unfallgutachten.

Im Gegensatz dazu kann ein Gutachter, der im Auftrag einer Versicherung handelt, möglicherweise nicht vollständig neutral sein, da er im Interesse seines Auftraggebers agiert. Hier besteht deshalb die Gefahr, dass der Schaden wissentlich niedriger bewertet wird, um die Kosten im Sinne der Versicherung zu reduzieren.

Kann ich einen Kfz-Gutachter ablehnen?

Ja, Sie können einen Kfz-Gutachter ablehnen, speziell, wenn dieser von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde. Denn als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, um den Schaden neutral und objektiv bewerten zu lassen.

Das ist vor allem dann ratsam, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung mit seinem Gutachten im Sinne der Versicherung handelt und den entstandenen Schaden absichtlich niedriger bewertet.
Sollte die eigene Versicherung hingegen einen Kfz-Sachverständigen schicken, ist eine Ablehnung schwieriger, da dies Teil der vertraglich vereinbarten Schadenregulierung sein kann. In jedem Fall empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Wie lange wartet man auf ein Gutachten von einem Kfz-Gutachter?

Wie lange es dauert, bis ein Gutachten fertig ist, richtet sich vor allem nach der Art und Umfang des Kfz-Gutachtens. In der Regel benötigt ein Kfz-Sachverständiger jedoch zwischen einem und vier Werktagen.

In dieser Zeit wird das Fahrzeug begutachtet, das Gutachten angefertigt und die Schadenshöhe oder der Fahrzeugwert berechnet. Bei komplexeren Schäden oder wenn zusätzliche Schritte wie Reparaturkalkulationen oder die Rekonstruktion des Unfallhergangs benötigt werden, kann sich die Bearbeitungszeit aber auch zusätzlich verlängern. Häufig liegen auch nicht alle für die Gutachtenerstellung relevanten Daten oder Informationen vor, sodass sich aufgrund dokumentarischer Umstände teilweise die Bearbeitungszeit verlängert.

Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten und der Dauer eines Kfz-Gutachtens finden Sie in unserem Artikel „Dauer Kfz-Gutachten: Von der Begutachtung bis hin zur Fertigstellung“.

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