Verkehrsunfall? Ihre Rechte & Ansprüche als Unfallgeschädigter

Einen Verkehrsunfall wünscht sich niemand. Ist es dann aber doch einmal passiert, ist es oft nicht nur der erste Schock, sondern auch kurz darauf Stress und Unsicherheit, die sich breitmachen. Viele Betroffene wissen nicht genau, welche Rechte sie haben und wie es jetzt weitergeht.

Damit Sie nicht unter Druck handeln und um finanzielle Nachteile für Sie als Unfallgeschädigter zu vermeiden, geben wir nachfolgend eine Übersicht über die geltende Gesetzeslage sowie die damit einhergehenden Rechte und Ansprüche, die Sie geltend machen können. 

Ihre Rechte & Ansprüche als Unfallgeschädigter auf einen Blick

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall dürfen Sie deutlich mehr, als viele Versicherungen Ihnen glauben machen wollen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Ihre wichtigsten Rechte und die Ihnen zustehenden Leistungen:

  • Freie Wahl des Kfz-Gutachters
  • Freie Wahl der Werkstatt
  • Recht auf einen Rechtsanwalt auf Kosten der Versicherung
  • Recht auf Reparatur oder Auszahlung des Schadens
  • Rechte bei einem Totalschaden und dessen Abrechnung
  • Erstattung weiterer unfallbedingter Kosten
  • Ansprüche bei Personenschäden und wirtschaftlichen Folgen

Als Unfallgeschädigter sind Sie zudem nicht verpflichtet, direkt zu handeln. Welche genauen Schritte nach einem Verkehrsunfall sinnvoll sind, erfahren Sie in unserem separaten Ratgeber Was tun nach einem Verkehrsunfall.

Freie Gutachterwahl: Ihr Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen (unbedingt in Anspruch nehmen!)

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall geraten viele Geschädigte in eine ungewohnte und stressige Situation. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen und vor allem wahrnehmen. Als Basis dafür dient in der Regel ein Unfallgutachten von einem qualifizierten Kfz-Gutachter. Dieser erfasst für Sie den Schaden, sichert Beweise, ermittelt die genaue Schadenshöhe, berechnet die Wertminderung und auch die finanzielle Entschädigung, die Ihnen bei einem Nutzungsausfall zusteht. Darüber hinaus bestimmt er den Restwert und den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

 

Das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter ist dabei gesetzlich geregelt. Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits ein Gutachten erstellt hat. Sie dürfen jederzeit einen neutralen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, der allein in Ihrem Interesse handelt. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt dabei in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten.

 

Gutachten durch die Versicherung: Nicht zwingend ein neutrales Kfz-Gutachten

Auch wenn viele Versicherungsgutachter fachlich kompetent sind, vertreten sie dennoch die wirtschaftlichen Interessen der Versicherung. Ein Gutachten kann dadurch bewusst oder unbewusst zu Ihren Ungunsten ausfallen. Schäden werden teilweise kleingeredet, Wertminderungen nicht ausreichend berücksichtigt oder die Reparaturkosten zu niedrig angesetzt.

 

Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder Vollgutachten nach dem Unfall?

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder ein Kurzgutachten eines Kfz-Sachverständigen kann bei sogenannten Bagatellschäden ausreichen. Dazu zählen Schäden unter 750 Euro (in manchen Fällen bis zu 1.000 Euro). Mit beiden Varianten lassen sich Ihre Ansprüche jedoch nur eingeschränkt durchsetzen.

Zudem ist nicht immer klar, ob es sich wirklich nur um einen kleinen Schaden handelt. Was wie ein einfacher Kratzer aussieht, kann mit größeren versteckten Schäden in Verbindung stehen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung und erstellen daraufhin ein anerkanntes Kurz- oder umfangreiches Unfallgutachten.

Schadensregulierung nach dem Verkehrsunfall: Ihr Recht auf einen Rechtsanwalt

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie bei einem unverschuldeten Schaden das Recht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn die Rechtslage etwas komplexer ist, zum Beispiel bei Personenschäden, einer ungeklärten Schuldfrage oder wenn die Versicherung die Regulierung verzögert oder kürzt.

Ein Anwalt unterstützt Sie in diesem Fall bei der Schadenregulierung und allen damit verbundenen rechtlichen Fragen, damit Ihre Forderungen vollumfänglich durchgesetzt werden. Die Anwaltskosten werden auch hier in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen, sodass für Unfallgeschädigte keine finanziellen Nachteile entstehen.

Ihre Rechte bei der Schadensabrechnung: Reparieren oder auszahlen lassen?

Bei der Schadensabrechnung haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder sich den Schaden auszahlen lassen. Wählen Sie die Reparatur, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Instandsetzung nach den Herstellervorgaben.

Entscheiden Sie sich hingegen für die sogenannte fiktive Abrechnung, können Sie sich den ermittelten Schadensbetrag auszahlen lassen, ohne die Reparatur durchführen zu müssen.

Wichtig: Die Mehrwertsteuer kann nur erstattet werden, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Freie Werkstattwahl für die Unfallreparatur

Nach einem Unfall haben Sie das Recht, die Werkstatt für die Reparatur frei zu wählen. Sie sind somit nicht verpflichtet, Angebote der gegnerischen Versicherung oder deren Partnerwerkstätten anzunehmen.

Unsere Empfehlung an dieser Stelle: Auch wenn die Schadensmanagement-Angebote der Versicherung praktisch und verlockend klingen, sollten Sie sie kritisch hinterfragen oder am besten direkt dankend ablehnen. Am Ende können Sie dann schließlich nicht beeinflussen, wer Ihr Fahrzeug repariert und ob die Reparaturarbeiten nach den Herstellervorgaben durchgeführt werden. Ebenso besteht das Risiko, dass eine Ihnen zustehende Wertminderung nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wird.

Totalschaden: Welche Rechte Sie bei der Abrechnung haben

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall erhalten Sie von der Versicherung des Unfallgegners die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall und dem Restwert nach dem Unfall.

Insofern die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, können Sie Ihr Fahrzeug aber auch trotzdem reparieren lassen. Das macht die sogenannte 130-Prozent-Regel möglich.

Weitere ersatzfähige Kosten und Ansprüche nach einem Unfall

Neben den Reparaturkosten haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall auch Anspruch auf weitere Leistungen und Posten, die oft übersehen werden. Dazu zählen etwa

Abschlepp- und Standkosten

Mietwagen als Ersatz oder finanzielle Entschädigung (nur mit Nachweis, dass das Fahrzeug beruflich oder privat benötigt wird)

Ausgleich für die Wertminderung bzw. den Verlust an Marktwert, selbst bei fachgerecht reparierten Fahrzeugen

Fahrt- und Nebenkosten für notwendige Wege, z. B. zur Werkstatt, zum Gutachter oder Anwalt

Kostenpauschale für kleinere Aufwendungen wie Porto, Telefonate oder Kopien

Diese Kosten sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.

Personenschäden & wirtschaftliche Folgen

Kommt es aufgrund des Unfalls zu gesundheitlichen Schäden, können Sie neben dem Sachschaden auch weitergehende Ansprüche geltend machen. Diese betreffen sowohl Personenschäden als auch damit verbundene wirtschaftliche Folgen:

Schmerzensgeld, insofern körperliche und seelische Schmerzen entstanden sind

Entschädigung bei Verdienstausfall für entgangenes Einkommen bei vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Behandlungskosten wie notwendige medizinische Ausgaben, z. B. Arztkosten, Reha oder Medikamente

Ausgleich bei unfallbedingten Einschränkungen im Alltag (Haushaltsführungsschaden)

Jetzt Termin für Kfz-Gutachten in Berlin & Umgebung vereinbaren!

Nach einem Verkehrsunfall sind wir als erfahrene und neutrale Kfz-Gutachter in Berlin sofort für Sie da, damit Sie in dieser Ausnahmesituation von Anfang an professionell unterstützt werden. Wir begutachten und bewerten Ihr Fahrzeug direkt am Unfallort, in der Werkstatt oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.

Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich oder vereinbaren Sie direkt einen Termin für eine Begutachtung Ihres Fahrzeugs.