Kfz-Gutachten Kosten: Wer zahlt?
Ereignet sich ein Verkehrsunfall, so stehen die Beteiligten im ersten Moment meist noch unter Schock. Ist dieser Schockmoment jedoch überwunden, geht es nach wirtschaftlichen Kriterien darum, welche Partei die Schuld am Unfall trägt und wer für die entstandenen Schäden haften muss.
Neben den üblichen Reparaturkosten fallen dabei oft zusätzliche Kosten für ein professionelles Kfz-Gutachten an, welches die Höhe der entstandenen Schäden korrekt und präzise beziffert und durch einen unabhängigen und objektiven Kfz-Gutachter durchgeführt wird.
Aber wer trägt die Kosten für ein solches Kfz-Gutachten? Dies ist besonders dann relevant, wenn die Schuldfrage unklar ist und die Unfallbeteiligten versuchen, die Verantwortung für die Kosten auf die gegnerische Versicherung abzuwälzen.
In diesem Artikel beschäftigen wir uns deshalb genauer mit dieser Fragestellung und erklären, was genau ein Kfz-Gutachten ist, in welchen Fällen dieses erforderlich wird, welche Kosten für ein Kfz-Gutachten entstehen und wer diese bezahlen muss.
Was ist ein Kfz-Gutachten?
Unter einem Kfz-Gutachten versteht man die umfassende Bewertung eines Fahrzeugs in Form eines detaillierten Berichts durch einen Kfz-Sachverständigen. Dabei gibt es mehrere Arten von Gutachten, die je nach Situation erstellt werden.
Wann genau brauche ich ein Kfz-Gutachten?
Ein Kfz-Gutachten dient als objektive und unabhängige Bewertungsgrundlage und wird in verschiedenen Fällen benötigt:
- Nach einem Verkehrsunfall
Wenn ein Verkehrsunfall passiert, bei dem Schäden am Fahrzeug entstehen, wird oft ein Unfallgutachten benötigt, um den genauen Umfang und die Höhe des Schadens zu ermitteln. Dieses kann besonders wichtig sein, um Ansprüche gegenüber Versicherungen geltend zu machen.
- Streitigkeiten mit der Versicherung
In Fällen, in denen die Versicherung die Schadenshöhe anzweifelt oder eine Reparatur als unwirtschaftlich eingestuft wird, kann ein unabhängiges Kfz-Gutachten Klarheit schaffen.
- Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens kann ein Wertgutachten helfen, den Wert eines Fahrzeuges realistisch einzuschätzen und potenziellen Käufern mehr Sicherheit zu geben. Ebenso kann es für Käufer nützlich sein, die den Zustand eines Fahrzeugs vor dem Kauf bewerten möchten.
- Bewertung von Oldtimern
Für Oldtimer ist oft ein Oldtimergutachten notwendig, um den Wert für Versicherungszwecke zu bestimmen, insbesondere wenn es sich um den Abschluss einer speziellen Versicherung für Oldtimer handelt.
Der Unterschied zwischen Wert- und Unfallgutachten
Ein Wertgutachten wird beispielsweise dann benötigt, wenn ein Fahrzeug verkauft oder gekauft werden soll oder wenn der Wert des Fahrzeuges für weitere Zwecke benötigt wird. Es dient also dazu, den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs zu ermitteln und für weitere Notwendigkeit einen validen und verlässlichen Wert benennen zu können.
Sollen jedoch zusätzlich
- der genaue Hergang des Unfalls ermittelt,
- die entstandenen Schäden am Unfallfahrzeug dokumentiert,
- eine präzise Schadenshöhe bestimmt,
- die Höhe der Reparaturkosten geschätzt und
- mögliche Wertminderungen nachgewiesen werden,
handelt es sich um ein sogenanntes Unfallgutachten.
Welche Kosten entstehen für ein Kfz-Gutachten?
Die Höhe der Kosten für ein Kfz-Gutachten können unterschiedlich ausfallen und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Gutachtens, dem Fahrzeugtyp und der Region, in der das Kfz-Gutachten erstellt wird.
Die wichtigsten Kostenfaktoren, die jedoch berücksichtigt werden sollten, sind:
- Die Grundgebühr
Die Basisgebühr für ein Kfz-Gutachten wird in der Regel nach dem Wert des Fahrzeugs und der Schwere des Schadens bemessen. Bei kleineren Schäden oder günstigeren Fahrzeugen kann die Gebühr somit niedriger ausfallen, während bei teureren Fahrzeugen und umfangreichen Schäden höhere Kosten anfallen können.
- Der Schadensumfang
Ein wesentlicher Kostenfaktor ist zudem die Komplexität des Schadens. Je detaillierter und aufwändiger die Untersuchung des Schadens demnach ist, desto höher können die Kosten für ein Kfz-Gutachten ausfallen. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen der Kfz-Sachverständige auf spezielle technische Geräte oder Verfahren zurückgreifen muss, um den Schaden vollständig zu erfassen.
- Fotodokumentation und Bericht
Zur vollständigen Dokumentation des Schadens fertigt ein Kfz-Gutachter in der Regel eine umfassende Fotodokumentation an und erstellt einen detaillierten Bericht. Diese Leistungen sind zwar oft bereits im Grundpreis enthalten, können aber je nach Umfang des Kfz-Gutachtens weitere Kosten verursachen.
- Fahrt- und Nebenkosten
Wenn der Kfz-Sachverständige zum Ort des Unfalls, zur Werkstatt oder zu einem anderen Standort fahren muss, können hierfür zusätzliche Fahrtkosten berechnet werden. Diese variieren je nach Entfernung und den allgemeinen Bedingungen des Kfz-Sachverständigenbüros.
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Kfz-Gutachten: Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nach Rücksprache die anfallenden Kosten für ein Unfallgutachten.
Die Rechnung kann dabei jedoch auch vom Unfallverursacher selbst übernommen werden, ohne die Kfz-Versicherung einzuschalten oder dieser geht in Vorleistung und reicht die Rechnung bei seiner Versicherung ein. Je nach Versicherungsanbieter und Art der Versicherung des Unfallverursachers können die Kosten aber auch direkt durch die Kfz-Versicherung übernommen werden.
Wer zahlt, wenn nicht klar ist, wer am Unfall Schuld hat?
Bei einem Unfall geht es oft ganz schnell, sodass nicht immer direkt ersichtlich ist, wer den Unfall verursacht hat. In solchen Fällen wird der Hergang durch ein Gutachten rekonstruiert, um die Schuldfrage zu klären. Stellt sich heraus, dass die andere Partei den Unfall verursacht hat, übernimmt deren Versicherung die Kosten.
Aber auch als Unfallgeschädigter können Sie einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen, um den Schaden einschätzen zu lassen und das Gutachten der gegnerischen Versicherung gegebenenfalls anzufechten.
Wurden bei dem Unfall jedoch keine Personen verletzt und liegt die Schadenshöhe unter der Grenze von ca. 750 Euro, handelt es sich um einen Bagatellschaden. In diesem Fall verzichtet die Versicherung in der Regel auf einen Kfz-Sachverständigen und sein Gutachten. Der Geschädigte sowie der Unfallverursacher müssen dann meist selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.
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