Wie viel kostet ein Kfz-Gutachter?

Ist erst einmal klar, dass ein Gutachten erforderlich ist – sei es nach einem unverschuldeten Unfall oder für einen bevorstehenden Verkauf – stehen auf einmal viele Fragen im Raum. Gerade, wenn es sich um das erste Gutachten handelt: Wie viel kostet ein Kfz-Gutachter eigentlich?

In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen ein Kfz-Gutachter helfen kann, mit welchen Preisen Sie rechnen müssen, inwiefern dabei zwischen Unfall- und Wertgutachten unterschieden wird und wer in welchem Fall für die Gutachterkosten aufkommt.

KFZ Gutachter Berlin - Unfallgutachter

Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?

Ein Kfz-Gutachter wird benötigt, wenn es darum geht, den Zustand, Wert oder Schaden eines Fahrzeugs professionell zu beurteilen. Dazu prüft, bewertet und dokumentiert der Sachverständige alle relevanten Details.

Ein Gutachten kann dabei aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, wie zum Beispiel

… bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Unfallgutachten).

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall dokumentiert ein unabhängiger Kfz-Gutachter alle entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug und ermittelt die Reparaturkosten, eine evtl. merkantile Wertminderung sowie den eventuellen Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

… zur Wertermittlung eines Fahrzeugs (Wertgutachten).

Ein Wertgutachten soll dabei helfen, den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs zu ermitteln. Besonders beim Ein- und Verkauf, für Versicherungen oder Erbschaftsangelegenheiten ist es deshalb besonders relevant, um den genauen Wert ermitteln zu können. Dabei wird es zudem nicht nur für normale Autos, sondern oftmals auch für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer oder limitierte Sondermodelle erstellt.

… wenn ein Gegengutachten nötig ist.

Erscheint Ihnen die Kostenschätzung der Versicherung als zu gering angesetzt, steht es Ihnen nach deutschem Recht frei, ein unabhängiges Gegengutachten in Auftrag zu geben. Die Versicherung beauftragt daraufhin einen neutralen Gutachter, der den Schaden nochmals bewertet.

Sollte dennoch keine Einigung erzielt werden, besteht die Möglichkeit eines Sachverständigenverfahrens, bei dem beide Gutachten herangezogen werden, um eine objektive und angemessene Lösung zu finden.

Preise: Was kostet ein Kfz-Gutachter?

Wenn ein Kfz-Gutachten erforderlich wird, unterscheiden Sachverständige die Kosten je nach Art des Gutachtens:

Was kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten für ein Unfallgutachten basieren hauptsächlich auf einem prozentual abnehmenden Anteil, der sich nach der Höhe des entstandenen Schadens richtet. Des Weiteren können der Aufwand der Untersuchung sowie zusätzliche Nebenleistungen die Höhe der anfallenden Kosten beeinflussen.

Mögliche Nebenkosten des Kfz-Gutachtens zum Grundhonorar:

  • Anfahrtskosten des Gutachters
  • Kosten für Fotodokumentation des Schadens
  • Gebühren für Kopien und Ausdrucke
  • Verwaltungskosten (z. B. für Berichts- und Dokumentenerstellung)
  • Versand- und Portokosten für das Kfz-Gutachten
  • Nutzung spezieller Mess- oder Prüfausrüstung
  • Kosten für zusätzliche Recherche, Rechnungsprüfungen oder Rückfragen
  • Nachträgliche Besichtigungen

Es gilt demnach: Je aufwendiger der Schaden, desto umfangreicher und teurer fällt das Kfz-Gutachten aus.

Als Grundlage für die Berechnung nutzen Kfz-Sachverständige Tabellen anerkannter Verbände, die bestimmte Leistungen zu festen Beträgen angeben. Das Grundhonorar des Gutachters kann dabei individuell oder als Prozentsatz der Schadenssumme berechnet werden.

Beispiel:

Bei einem Schaden von 2.000 Euro kann mit Gutachterkosten von etwa 600 Euro (ca. 30 Prozent) gerechnet werden. Liegt die Höhe des Schadens beispielsweise bei 20.000 Euro, ist mit höheren Kosten für die Erstellung des Kfz-Unfallgutachtens zu rechnen. 

Kurzbewertung oder Vollgutachten: Das sollten Sie wissen

Sollte es sich um einen Bagatellschaden von bis zu 750 Euro handeln, kann auch ein Kurzgutachten ausreichend sein. Doch anders als bei einem umfangreichen Gutachten, werden Kurzgutachten zwar von vielen Versicherungen als Schadensnachweis akzeptiert, jedoch wird diese Art von Gutachten nicht vor Gericht anerkannt.

Was kostet ein Wertgutachten?

Die Kosten für ein Wertgutachten hängen maßgeblich vom Umfang und Zeitaufwand der Bewertung ab, jedoch gibt es keine offizielle Tabelle als Richtwert. Eine einfache Fahrzeugbewertung oder ein Kurzgutachten ist dabei oft günstiger und bewegt sich meist zwischen 100 und 300 Euro. 

Dagegen kann der Preis für ein Wertgutachten bei Sondermodellen, Oldtimern oder zur Beantragung eines H-Kennzeichens deutlich höher ausfallen, da hier eine detaillierte Analyse des Zustands und der Originalität des Fahrzeugs erforderlich sind.

Je nach Fahrzeugtyp und gewünschtem Detaillierungsgrad können die Kosten für ein umfassendes Wertgutachten bis zu 1.000 Euro oder mehr betragen.

Wer trägt die Kosten für ein Kfz-Gutachten?

Ein Wertgutachten wird in der Regel vom Fahrzeughalter selbst beauftragt und entsprechend selbst finanziert. Bei einem Unfallgutachten hingegen greift eine andere Regelung: Übersteigen die Reparaturkosten die Bagatellgrenze von 750 Euro, so ist bei einem Haftpflichtschaden die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, die Gutachterkosten zu übernehmen.

Nach einem unverschuldeten Unfall müssen sich Geschädigte also nicht um die Kosten für das Gutachten kümmern – die Versicherung des Schädigers kommt dafür auf.

Liegt ein Kaskoschaden (Eigenverschulden) vor, übernimmt die eigene Versicherung die Kosten des Gutachtens. Bei einer Teilschuld kann das sogenannte Quotenvorrecht eine günstige Lösung bieten, da es eine vorteilhafte Aufteilung der Kosten ermöglicht.

Kfz-Gutachten: In diesen Fällen müssen Sie die Kosten selbst tragen

In den folgenden Fällen müssen Sie selbst für den Kfz-Unfallgutachter aufkommen:

  • Sie haben dem Gutachten der gegnerischen Haftpflichtversicherung bereits zugestimmt, möchten nun aber dennoch ein zusätzliches Gutachten erstellen lassen.
  • Im Kaskofall lassen Sie eigenständig ein Gutachten erstellen, ohne dies vorher mit Ihrer Versicherung abzusprechen.
  • Für ein Wertgutachten oder eine Fahrzeugbewertung tragen Sie selbst die Kosten.

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