Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert steht für den Betrag, den Sie ausgeben müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.

Wann wird der Wiederbeschaffungswert genutzt?

Der Wiederbeschaffungswert dient als Grundlage für die Schadensregulierung, egal ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder eine Abrechnung auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung) wählen. Das gilt auch im Falle eines Totalschadens.

Was bedeutet gleichwertiges Fahrzeug beim Wiederbeschaffungswert?

Gleichwertig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das zu erwerbende Ersatzfahrzeug dem beschädigten Fahrzeug möglichst ähnelt. Es muss zum Beispiel das gleiche Fahrzeugmodell und ungefähr gleich alt sein, eine vergleichbare Ausstattung haben und sich in einem ähnlichen Zustand befinden.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?

Der Wiederbeschaffungswert wird anhand der aktuellen Marktlage durch einen Gutachter ermittelt. Wichtig sind bei der Begutachtung vor allem das Modell, der Kilometerstand, die Leistung, der Zustand, das Erstzulassungsdatum und die Ausstattung des Fahrzeugs. Häufig werden zudem Werte aus der DAT- oder Schwacke-Liste herangezogen.

Wichtig: Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich nicht um den Zeitwert des Fahrzeugs.