Anbaubegutachtung für Ihr individuelles Fahrzeug – das sollten Sie wissen!

Nicht jeder Automobilfreund ist mit Leistung und Design seines Kfz als Serienfahrzeug einverstanden. Ein Um- oder Anbau, beispielsweise als optisches oder technisches Tuning, sind keine Seltenheit. Eine Anbaubegutachtung ist in vielen Fällen notwendig, um das Fahrzeug weiterhin im öffentlichen Verkehr führen zu dürfen. Unser Artikel erklärt, wie die Begutachtung abläuft und wann eine Prüfung und Eintragung stattfinden muss.

Was ist eine Anbaubegutachtung genau?

Die Anbaubegutachtung ist eine technische Prüfung des Fahrzeugs, nachdem es zu einer Umrüstung oder Anpassung des Kfz gekommen ist. Der Austausch serienmäßiger Verschleiß- und Ersatzteile macht keine Prüfung dieser Art nötig. Vielmehr geht es um den Anbau oder das Tuning des Kfz mit Fahrzeugteilen, die nicht serienmäßig vom Hersteller des Automobils angeboten werden.

Die Anbauabnahme muss stattfinden, um einen technisch einwandfreien und sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Ohne Verpflichtung zu einer Anbaubegutachtung könnten Fahrzeughalter ein unkontrolliertes Tuning am Fahrzeug vornehmen. Dies würde bei einer unprofessionellen Durchführung zum Sicherheitsrisiko für sich und andere werden.

Wann ist eine Begutachtung überhaupt nötig?`

Manche Fahrzeughalter glauben, dass das Vorliegen eines Teilegutachtens die Durchführung einer Anbaubegutachtung überflüssig macht. Dies ist nicht der Fall, im Gegenteil: Das Teilegutachten bilden die absolute Grundlage, überhaupt Chancen auf eine Abnahme des Anbaus durch die Prüfstelle zu haben.

Eine Anbaubegutachtung ist somit immer durchzuführen, wenn es zu einer baulichen oder technischen Veränderung am Fahrzeug gekommen ist. In welchem Umfang diese durchgeführt wurde, wer den Anbau vorgenommen hat und ob ein Teilegutachten für Tuning- und Ersatzteile vorliegt, spielt zunächst keine Rolle. Es empfiehlt sich eine direkte Nachfrage bei der Prüfstelle, ob eine geplante oder durchgeführte Änderung verpflichtend zu begutachten ist oder nicht.

Welche Änderungen müssen geprüft und eingetragen werden?

Zu den typischen Veränderungen an Kfz, die eine Anbaubegutachtung notwendig machen, zählen der Einbau eines Gewindefahrwerks, die Umrüstung des Treibstoffs, der Einbau einer neuen Abgasanlage oder das Chiptuning. Eine zeitversetzte Veränderung des Fahrzeugs kann dafür sorgen, dass bereits erstellte Gutachten ihre Gültigkeit verlieren. Wurde beispielsweise die Umstellung auf eine neue Radgröße genehmigt und wird später das Gewindefahrzeug angepasst, muss ein sicheres und optimales Zusammenspiel aller Komponenten überprüft werden.

Sind Änderungen ohne eine Anbaubegutachtung möglich?

Von der Pflicht zur Begutachtung des Anbaus können Sie befreit sein, wenn dies aus der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des angebauten Zubehörs hervorgeht. Aus der Erlaubnis muss explizit hervorgehen, dass der Anbau ohne unmittelbare Begutachtung durch eine Prüfstelle erfolgen darf. Typisch ist dies für einfache Anbauteile wie Lenker, Federbeine, Bremsscheiben oder Gabeln. Die ABE muss allerdings jederzeit im Fahrzeug mitgeführt werden, bis es beispielsweise bei der nächsten Hauptuntersuchung zu einer Eintragung in den Fahrzeugschein kommt.

Wann sollte die Begutachtung stattfinden?

Die Begutachtung sollte im Regelfall direkt von einer Prüfstelle durchgeführt und dokumentiert werden, sofern alleine ein Teilegutachten vorliegt. Gerade beim technischen Tuning kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, falls umfassende Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Eine direkte Terminvereinbarung ist wichtig, da sonst teure Bußgelder drohen können.

Erfahrene Kfz-Sachverständige beraten Sie gerne, wie Sie beim Anbau zeitlich richtig vorgehen und halten einen passenden Termin für die Anbaubegutachtung für Sie frei. Dies empfiehlt sich insbesondere, wenn kein Teilegutachten und keine ABE für das Teil vorliegen sollten. In diesem Fall ist eine Einzelabnahme des Anbaus nötig, der zu einer Einzelbetriebserlaubnis führen sollte.

Eine Begutachtung dieser Art ist umfangreicher als die Überprüfung, ob ein bestimmtes Anbauteil korrekt verbaut wurde. Auch die Kosten sind höher im Vergleich zur Vorlage eines vorhandenen Teilegutachtens. Nutzen Sie im Vorfeld die Erfahrung eines Sachverständigen, um Aufwand und Kosten für die Begutachtung realistisch abzuschätzen.

Welchen rechtlichen Grundlagen gelten für die Begutachtung?

Rechtlich geregelt ist die Anbauabnahme gemäß §19(3) StVZO. Aus dieser leitet sich die Pflicht her, dass Ein- oder Anbauteile mit einem Teilegutachten oder einer Teilegenehmigung eine Änderungsabnahme bzw. eine Eintragung notwendig machen.

Die Notwendigkeit einer Einzelabnahme ist durch §19(2)/21 StVZO geregelt. Sie wird laut Gesetzestext nötig, sofern kein Teilegutachten und keine ABE vorliegen oder der Fahrzeughalter die Auflagen einer bereits vorgenommenen Begutachtung nicht einhält. Im Falle einer positiven Begutachtung bei der Einzelabnahme erhält das Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis nach §?21 StVZO.

Unsere Zusammenfassung

Die Anbaubegutachtung ist für Tuningteile mit Teilegutachten unverzüglich durchzuführen. Bei einer ABE kann diese Verpflichtung je nach Angaben in der Betriebserlaubnis erlöschen. Eine individuelle Beratung und Einschätzung durch einen Kfz-Sachverständigen im Vorfeld ist anzuraten.