Bagatellschaden

Ein Bagatellschaden ist die wohl häufigste Schadensart im Straßenverkehr und schnell passiert. Dabei handelt es sich um einen geringfügigen Schaden am Fahrzeug, bei dem normalerweise keine Personen verletzt wurden. Ist dies doch der Fall, handelt es sich zwar rein objektiv immer noch um einen Bagatellschaden, jedoch wird dieser dann oft anders reguliert.

Bis zu welcher Summe ist es noch ein Bagatellschaden?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Grenze für die Höhe eines Bagatellschadens. Laut zahlreichen Rechtsprechungen und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs liegt ein Bagatellschaden jedoch meist bei einem Wert von unter 750 bis 1.000 Euro.

Muss ich bei einem Bagatellschaden die Polizei rufen?

Nein, bei einem Bagatellschaden muss die Polizei grundsätzlich nicht gerufen werden. In diesem Fall wird der Mindest-Sachwert nicht erfüllt, um vor Ort von der Polizei aufgenommen zu werden.

Wenn Sie die Polizei trotzdem hinzuziehen oder vorschnell handeln, ist die Aufnahme in diesem Fall kostenpflichtig. Oft ist es bei einem Bagatellschaden daher nur sinnvoll, die Polizei einzuschalten, wenn die Schuldfrage unklar ist oder es sich um ein Mietfahrzeug handelt. Meist ist in den Mietbedingungen geregelt, dass ein polizeilicher Bericht erstellt werden muss.

Werden die Gutachtenkosten bei einem Bagatellschaden übernommen?

Nein, die Gutachtenkosten werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nur bei einem Schaden über dem Bagatellwert übernommen. Das gilt auch für mögliche Anwaltskosten.

Wie erkenne ich einen Bagatellschaden?

Gerade für Laien ist ein Bagatellschaden oft nur schwer zu erkennen. Das liegt vor allem daran, dass augenscheinlich durch kleine Dellen oder Kratzer im Inneren etwas verschoben wurde oder versteckte Schäden an der Elektronik entstanden sind.

Wir empfehlen daher, wenn Sie sich unsicher sind, am besten ein günstigeres Kurzgutachten in Auftrag zu geben. Mit diesem lässt sich der Schaden genauer einschätzen als mit einem Kostenvoranschlag, und wenn der ermittelte Schadenswert die Bagatellgrenze überschreitet, kann es auf ein Vollgutachten ausgeweitet werden. In diesem Fall übernimmt dann natürlich auch die gegnerische Seite die vollständigen Gutachterkosten.

Was sind Beispiele für einen Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden betrifft meist nur äußerliche, kleine Schäden am Fahrzeug und beeinträchtigt weder die Verkehrssicherheit noch die technische Funktion des Fahrzeugs.

Typisch sind zum Beispiel Parkschäden in Form von Lackschäden wie oberflächliche Kratzer oder Schrammen. Aber auch Blechschäden wie leichte Dellen an der Tür oder Stoßstange können als Bagatellschaden eingestuft werden.

Reicht bei einem Bagatellschaden ein Kostenvoranschlag aus?

Ja, ein Bagatellschaden ist einer der wenigen Fälle, bei denen ein Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt in der Regel ausreicht. Alternativ können Sie auch ein Kurzgutachten erstellen lassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Sollte es sich jedoch wirklich nur um einen Bagatellschaden handeln, müssen Sie die Kosten für dieses tragen.

Was muss ich nach einem Bagatellschaden tun?

Auch bei kleinen Schäden gelten ähnliche Pflichten wie bei größeren Unfällen. Sie sollten in jedem Fall den Schaden durch Fotos dokumentieren und die Personalien tauschen, insofern mehrere Parteien in den Schaden verwickelt sind. Wenn über die Versicherung reguliert werden soll, müssen Sie oder eine andere Partei den Schaden zudem an die zuständige Versicherung melden.