Geschädigter
Bei einem Unfall gibt es in der Regel einen Unfallverursacher und einen Unfallgeschädigten. Insofern ein Schaden entstanden ist, muss der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen. Gemäß § 249 BGB steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Was sollte ich als Geschädigter nach einem Unfall tun?
1. Bringen Sie sich selbst in Sicherheit, sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie, wenn nötig, einen Krankenwagen
2. Dokumentieren Sie das Unfallgeschehen. Wichtig sind dabei vor allem Fotos, Kennzeichen und Aussagen von Zeugen. Ebenso sollten Sie die Personalien aufnehmen und bei Schäden über dem Bagatellwert, einem Mietwagen oder Personenschäden die Polizei hinzuziehen.
3. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen, von dem Sie Gebrauch machen sollten. Oft begutachtet dieser sogar direkt vor Ort an der Unfallstelle. Die Begutachtung kann aber natürlich auch in einer Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Gut zu wissen: Die Kosten für einen Kfz-Gutachter werden bei einem Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
4. Ebenso kann es hilfreich sein, einen Anwalt einzuschalten. Vor allem bei höheren Schäden, komplexen Unfällen oder bei einem Schmerzensgeldanspruch kann dieser Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Auch diese Kosten muss in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers tragen.
Eine Übersicht über alle Rechte und Ansprüche von Unfallgeschädigten finden Sie auch in unserem Ratgeber für Unfallgeschädigte.
5. Entscheiden Sie, ob und wie das Fahrzeug repariert werden soll. Danach können Sie schauen, welche Art der Regulierung (Reparatur oder Abrechnung auf Gutachtenbasis) am meisten Sinn macht.
Bei einem Totalschaden kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Opfergrenze angewendet werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur 130-Prozent-Regel.
Eine genaue Übersicht mit zusätzlichen Informationen, was Sie direkt nach einem Unfall tun sollten , finden Sie auch in unserem Ratgeber “Unverschuldeter Unfall? So gehen Sie jetzt vor“.