Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten. Sie soll verhindern, dass Sie einen Schaden nicht zahlen können, den Sie bei einem Unfall verursachen. Hier übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für Schäden, die anderen Autofahrern durch Sie bzw. Ihr Fahrzeug entstanden sind.
Welche Schäden werden normalerweise durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung Sach-, Vermögens- und Personenschäden ab, die durch einen Verkehrsunfall entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel Schäden am Fahrzeug oder am Eigentum des Geschädigten.
Je nach Versicherungsbedingungen können darüber hinaus auch weitere Posten wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Kosten für die Haushaltsführung übernommen werden. Die Höchstsummen für Schadensersatzansprüche sind allerdings nicht fest geregelt. Sie sollten daher immer schauen, was individuell in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist.
Welche Schäden werden nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Die Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers auf. Solche Schäden werden als Kaskoschaden bezeichnet und fallen in den Bereich der Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Kann ich mich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung wenden?
Als Geschädigter können Sie sich auch direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden und dort Schadensersatz verlangen. Das ist gesetzlich in § 115 Abs. 1 Nr. 1 im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Dadurch müssen Sie Ihre Ansprüche nicht zuerst gegen Fahrer oder Halter durchsetzen.
Was bedeutet Regulierungsvollmacht bei der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Durch eine Regulierungsvollmacht darf die Haftpflichtversicherung einen Schaden auch dann regulieren, wenn der Versicherungsnehmer nicht damit einverstanden ist. Die Versicherung kann also eigenständig über die Regulierung des Schadens entscheiden.
Haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung auch ohne Eigenverschulden?
Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung greift auch bei Ansprüchen aus der Betriebsgefahr. Bereits der Betrieb eines Fahrzeugs stellt nämlich schon ein Risiko dar, das vom Halter ausgeht. Als Versicherter haftet der Halter daher unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenes Verschulden.
Hierbei spricht man auch von der Gefährdungshaftung. Ein Beispiel dafür sind Schäden, die entstanden sind, weil das Fahrzeug ins Rollen geraten ist.
Wie werden die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet?
Wie die Beiträge berechnet werden, ist immer unterschiedlich, da Versicherungsunternehmen bei der Beitragsgestaltung relativ frei sind. In den meisten Fällen beeinflussen mehrere Faktoren, wie hoch die Versicherungsprämie am Ende ausfällt.
Dazu zählen insbesondere:
- das Alter des Fahrers
- die jährliche Fahrleistung
- die Nutzung des Fahrzeugs
- die Typklasse des Fahrzeugs (Schadenhäufigkeit und Reparaturkosten)
- der Schadenfreiheitsrabatt
Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
Durch den Schadenfreiheitsrabatt werden Sie für unfallfreies Fahren belohnt. Wenn Sie über einen Zeitraum von mehreren Jahren keinen Schaden verursacht haben, werden Sie in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und zahlen dadurch einen geringeren Versicherungsbeitrag.
Wie viel kann man bei der Versicherungsprämie durch den Schadenfreiheitsrabatt sparen?
Durch den Schadenfreiheitsrabatt können Sie Ihren Versicherungsbeitrag bei den meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen um bis zu 70 Prozent senken.
Wenn Sie jedoch einen Schaden verursachen, können Sie auch in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Dadurch steigt die Versicherungsprämie entsprechend.
Kann ich über eine Kfz-Haftpflichtversicherung auch mehrere Autos versichern?
Ja, Sie können auch einen Zweitwagen oder weitere Fahrzeuge wie zum Beispiel Wohnmobile oder Motorräder über eine einzelne Kfz-Haftpflichtversicherung versichern. Oft sparen Sie dabei sogar, da bestimmte allgemeine Leistungen nicht je Fahrzeug einzeln berechnet werden.