Haftpflichtschaden
Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden, wenn bei einem (Verkehrs-) Unfall ein Schaden entstanden ist und die Schuldfrage eindeutig ist. In diesem Fall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Schäden am Fahrzeug des Geschädigten.
Was zählt als Haftpflichtschaden?
Als Haftpflichtschaden gelten vor allem Sach-, Vermögens- und Personenschäden.
Je nach Haftpflichtversicherung können aber auch weitere Leistungen wie zum Beispiel Schmerzensgeld oder Verdienstausfall übernommen werden.
Was zählt nicht als Haftpflichtschaden?
Nicht als Haftpflichtschaden gewertet werden Schäden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers. Diese zählen in der Regel als Kaskoschaden.
Was passiert, wenn ich einen Haftpflichtschaden verursacht habe?
Wie auch bei anderen Versicherungen wird nach einem verursachten Schaden das Risiko neu eingeschätzt. Dadurch können Sie als Unfallverursacher in Ihrer Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden, wodurch meist automatisch der Versicherungsbetrag steigt.
Wie kriege ich einen Haftpflichtschaden erstattet?
Um einen Haftpflichtschaden durch die gegnerische Versicherung regulieren zu lassen, reicht bei einem Bagatellschaden bereits ein Kostenvoranschlag. Diesen müssen Sie als Geschädigter dann bei der Gegenseite einreichen oder die Regulierung direkt an diese abgeben.
Bei höheren Beträgen über 750 bis 1.000 Euro benötigen Sie ein Gutachten. Die Kosten für dieses werden in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung übernommen. Darüber hinaus sollten Sie den Schaden auch Ihrer eigenen Versicherung melden. Womöglich kommt eine Direktregulierung in Betracht.
Bis wann muss ich meiner Versicherung einen Haftpflichtschaden melden?
Wenn Sie den Haftpflichtschaden verursacht haben, müssen Sie diesen innerhalb einer Woche melden. Bei Personenschäden kann der Zeitraum auch kürzer sein.
Was, wenn ein Haftpflichtschaden vorliegt, aber Fahrerflucht begangen wurde?
Insofern Sie als Geschädigter eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel Haftpflichtschäden bis zu der in der Police festgelegten Höchstsumme.
Wann verjähren Haftpflichtschadenansprüche?
Bei einem Haftpflichtschaden verjähren die Ansprüche des Unfallgeschädigten innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Die Frist startet dabei am Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist.