Kaskoschaden
Nach einem Unfall unterscheidet man zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden. Zu Zweiterem zählen dabei vor allem Fahrzeugschäden am eigenen Auto, die Sie selbst verschuldet haben.
Kaskoschäden können aber auch durch äußere Einflüsse entstehen, wenn diese mitversichert sind.
Ist man automatisch kaskoversichert?
Nein, die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung freiwillig und unterscheidet sich nochmals in Voll- und Teilkasko.
Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko?
Die Teilkaskoversicherung deckt vorrangig natürliche oder unvorhergesehene Schäden ab, während die Vollkasko auch Schäden am Fahrzeug übernimmt, die selbst verschuldet wurden oder bei denen kein Verursacher ermittelt werden kann.
Typische Schäden, die von der Teilkasko erstattet werden, sind zum Beispiel Schäden durch einen Diebstahl, nach Wildunfällen oder durch Unwetter wie Sturm oder Hagel. Die Vollkasko greift hingegen auch bei Schäden durch Fahrerflucht, Vandalismus und wenn Sie den Unfall (teilweise) selbst verursacht haben.
Sollte man einen Kaskoschaden immer an die Versicherung melden?
In manchen Fällen kann es auch sinnvoller sein, den Schaden ohne Hilfe der Versicherung zu regulieren und zu beheben.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bei einem Unfall nur kleinere Schäden entstanden sind und diese mit dem oder den anderen Beteiligten privat geregelt werden können oder wenn beim Einparken Kratzer entstanden sind. Solche Schäden können sich negativ auf Ihre Schadenfreiheitsstufe auswirken. Je nach vereinbarter Selbstbeteiligung in der Police lohnt es zudem auch in manchen Fällen von Anfang an rein finanziell nicht.
Was sollte man bei einem Kaskoschaden tun?
Wenn ein Unfall passiert ist oder Sie einen Schaden festgestellt haben, sollten Sie, insofern Sie die Versicherung einbeziehen möchten, zeitnah Ihre Kaskoversicherung kontaktieren. Diese kümmert sich anschließend um die Regulierung des Schadens.
Dafür wird ein Kfz-Sachverständiger beauftragt, der ein objektives Gutachten erstellt. Je nach Ihren Versicherungsbedingungen bekommen Sie daraufhin die ermittelten Kosten für die Reparatur erstattet. Bei einem Totalschaden erhalten Sie hingegen meist den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Welche Folgeschäden eines Kaskoschadens werden von der Versicherung gedeckt?
Während bei einem Haftpflichtschaden die Haftpflichtversicherung in der Regel auch Folgeschäden übernimmt, ist das bei einer Kaskoversicherung nur sehr selten der Fall. Posten wie Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall sind bei einem Kaskoschaden meistens nicht inbegriffen.
Wird ein Kaskoschaden brutto oder netto erstattet?
Das kommt darauf an, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Falls ja und Sie dies mit einer Rechnung oder einem Nachgutachten belegen können, wird der Bruttobetrag ausgezahlt.
Bei einer fiktiven Abrechnung wird hingegen netto abgerechnet, da die Mehrwertsteuer nur auf tatsächlich erbrachte Leistungen anfällt.