Leasingfahrzeug beschädigt – Warum ein Gutachten besonders wichtig ist

Ein Unfall ist immer ärgerlich. Besonders bei Leasingfahrzeugen gibt es allerdings noch einmal mehr zu beachten. Vor allem eine professionelle Schadensaufnahme ist wichtig, da der Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe genau geprüft wird. Hier können oft bereits kleinere Schäden teuer werden.

Als Leasingnehmer sollten Sie den Schaden deshalb professionell dokumentieren lassen, um sich vor späteren Nachforderungen zu schützen. Worauf Sie unbedingt achten sollten, welche Schäden besonders problematisch sind, warum ein unabhängiges Gutachten sinnvoll ist und worin die Unterschiede zwischen dem eigenen und einem geleasten Fahrzeug liegen.

Ebenso erfahren Sie, was ohne Leasingwagen-Unfallgutachten passieren kann, welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten und in welchen konkreten Situationen ein Gutachter empfehlenswert ist.

Unterschied zwischen normalen Fahrzeugen und Leasingfahrzeugen: Warum Leasingfahrzeuge besonders sensibel sind

Bei Ihrem eigenen Fahrzeug können Sie meist selbst entscheiden, ob und wie Sie einen Schaden begutachten und reparieren lassen. Für ein Leasingfahrzeug gelten dagegen die vertraglich vereinbarten Rückgabebedingungen, Leasing-Richtlinien und Vorgaben des Leasinggebers.

Nach Ablauf der Leasingzeit wird das Fahrzeug deshalb auch anhand eines vorgegebenen Protokolls gründlich geprüft. Sollten bei der Leasingrückgabe Schäden entdeckt werden, die über normale, alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren hinausgehen, können diese den Restwert mindern und zu Nachforderungen führen. Das betrifft vor allem Schäden, die nicht gemeldet, unzureichend dokumentiert oder nicht fachgerecht repariert wurden.

Leasingfahrzeuge: Welche Schäden besonders problematisch sind

Schäden am Leasingauto, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen oder nicht fachgerecht repariert wurden, können bei der Rückgabe zu unerwünschten Problemen führen. Dazu zählen vor allem:

  • Lack- und Karosserieschäden
  • beschädigte Felgen
  • Rahmen- und Strukturschäden
  • defekte oder fehlerhaft kalibrierte Assistenzsysteme

Warum ein unabhängiges Gutachten wichtig ist

Damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben, sollten Sie als Unfallgeschädigter Gebrauch von Ihrem Recht machen und einen unabhängigen Kfz-Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung beauftragen. Bei einem beschädigten Leasingfahrzeug ist ein Unfallgutachten nämlich gleich aus mehreren Gründen sinnvoll:

Für die Schadensregulierung

Das Gutachten dokumentiert unter anderem die Reparaturkosten, den Reparaturweg und den Nutzungsausfall.

Für die Leasinggesellschaft

Zusammen mit den Reparaturrechnungen kann es bei der späteren Rückgabe belegen, dass der Unfallschaden ordnungsgemäß und fachgerecht beseitigt wurde.

Für die Wertminderung

Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann das Fahrzeug als Unfallwagen an Wert verlieren. Diese merkantile Wertminderung bzw. auch der Minderwert am Leasingfahrzeug wird im Gutachten festgehalten.

Da das Leasingfahrzeug Eigentum des Leasinggebers ist, stehen ihm die Ansprüche des Fahrzeugschadens und der Wertminderung zu. Je nach Leasingvertrag kann der Leasingnehmer aber auch dazu berechtigt oder verpflichtet sein, die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.

Wichtig: Bei einem selbst verschuldeten Leasingfahrzeug-Unfall ist eine verbleibende merkantile Wertminderung durch die Vollkaskoversicherung nicht immer mitversichert und muss deshalb gegebenenfalls von Ihnen an den Leasinggeber ausgeglichen werden.

Unfall mit Leasingauto: Was passiert ohne Gutachten?

Egal ob Privat-Leasing, Gewerbeleasing oder geleaster Firmenwagen: Ohne ein professionelles Kfz-Gutachten kann es bei der Schadenregulierung und der späteren Rückgabe zu Streitigkeiten kommen. Meist fehlen dann eindeutige Nachweise über den ursprünglichen Schaden, den Reparaturumfang und eine mögliche Wertminderung, so dass sich (Nach-)Forderungen oft schwieriger durchsetzen oder abwehren lassen.

Mögliche Folgen ohne Gutachten sind:

  • Diskussionen bei der Fahrzeugrückgabe
  • Nachforderungen des Leasinggebers
  • Fehlende Nachweise über den Schadens- und Reparaturumfang
  • Nicht berücksichtigte Schadenspositionen

Unsere erfahrenen Kfz-Gutachter in Berlin sorgen deshalb immer dafür, dass Sie alle wichtigen Unterlagen erhalten und der Schaden vollumfänglich und nachvollziehbar dokumentiert wird. Fragen Sie uns einfach unverbindlich an und wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Typische Fehler bei Leasing-Unfällen

Typische Fehler bei Leasing-Unfällen können dazu führen, dass Sie nicht die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Das kann beispiwlesweise sein, weil die Reparaturkosten, Wertminderung oder weitere Unfallfolgen falsch eingeschätzt oder nur unzureichend belegt werden. Häufig ist das der Fall, wenn

  • Sie ausschließlich eine Werkstatt aufsuchen und kein unabhängiges Gutachten einholen,
  • der Schaden am Leasingauto vor der Reparatur nicht ausreichend dokumentiert wird,
  • Sie die Reparatur vorschnell freigeben,
  • die Leasinggesellschaft nicht oder zu spät informiert wird oder
  • die vertragliche Vorgaben zur Auswahl der Werkstatt nicht beachtet werden.

Meldepflichten bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug

Nach einem Unfall mit Ihrem Leasingauto sollten Sie neben Ihrer Versicherung auch schnellstmöglich Ihren Leasinggeber informieren. Die genauen Meldepflichten und Fristen finden Sie in Ihrem individuellen Leasingvertrag. Falls Sie diese nicht einhalten, kann es zu Problemen bei der Schadenregulierung oder bei der späteren Rückgabe kommen.

Melden Sie den Unfall daher unabhängig von der Schuldfrage zunächst Ihrem Leasinggeber sowie bei

  • einem unverschuldeten Unfall der gegnerischen Haftpflichtversicherung
  • einem selbst oder teilweise verschuldeten Unfall Ihrer eigenen Kaskoversicherung

Viele Leasingverträge enthalten außerdem Vorgaben dazu, wo und auf welche Weise das Fahrzeug repariert werden muss. Womöglich müssen Sie sich also vor der Reparatur mit dem Leasinggeber abstimmen und eine Marken- beziehungsweise vom Leasinggeber freigegebenen Fachwerkstatt beauftragen.

Leasingfahrzeug-Unfall: Wann sollte ein Gutachter eingeschaltet werden?

Ein Gutachter sollte bei einem Leasing-Unfall immer dann eingeschaltet werden, wenn es sich nicht nur um einen eindeutig erkennbaren Bagatellschaden handelt. Und selbst das ist nicht immer einfach, da verdeckte Schäden entstanden sein können.

Wir empfehlen ein unabhängiges Leasing-Gutachten in Berlin daher bei

  • Haftpflichtschaden
  • größeren oder technisch komplexeren Reparaturen
  • Unsicherheit über die tatsächliche Schadenhöhe
  • hochwertigen oder noch relativ neuen Fahrzeugen
  • Wenn eine Wertminderung zu erwarten ist

Bei kleinen Schäden kann in manchen Fällen bereits ein Kurzgutachten oder auch ein Kostenvoranschlag ausreichen. Gerne beraten wir Sie, was in Ihrem Fall sinnvoller ist.

Weitere Informationen zu den Unterschieden finden Sie auch in unserem Ratgeber “Kostenvoranschlag oder Gutachten: Wann soll ich was wählen?

Fazit: Beauftragen Sie einen Kfz-Gutachter, wenn Ihr Leasingfahrzeug beschädigt ist

Um sich bestmöglich anzusichern, sollten Sie den entstandenen Schaden nach einem unverschuldeten Unfall mit Ihrem Leasingfahrzeug am besten immer von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen dokumentieren lassen. Da dadurch alle Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung und weitere Schadenspositionen nachvollziehbar, objektiv und professionell erfasst werden, können Sie Ihre Ansprüche rechtssicher bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und auch mögliche Nachforderungen des Leasinggebers abwehren.

Aber auch bei einer Teilschuld oder selbstverschuldeten Unfällen kann ein Unfallgutachen sinnvoll sein.

Gerne beraten wir von Engelmann, Schmidt und Märksch Sie unverbindlich und besprechen, ob ein ausführliches Gutachten oder gegebenenfalls auch ein Kurzgutachten infrage kommt.

FAQ: Häufige gestellte Fragen, wenn das Leasingfahrzeug beschädigt ist

Braucht man bei Leasing immer ein Gutachten?

Nein, ein Gutachten ist bei einem Leasingfahrzeug nicht immer verpflichtend. Bei größeren oder unklaren Schäden ist es aber häufig sinnvoll, da der Schaden unabhängig dokumentiert und auch eine mögliche Wertminderung berücksichtigt wird. Bei kleinen Bagatellschäden kann dagegen ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten ausreichen. Am Ende kommt es jedoch immer auch die individuellen Vorgaben in Ihrem Leasingvertrag an.

Wer zahlt den Schaden bei einem Leasing-Unfall?

Das kommt darauf an, wie der Unfall zustande gekommen ist. Haben Sie den Unfall nicht verursacht, übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden. Tragen Sie die Schuld ganz oder teilweise, kommt meist Ihre Vollkaskoversicherung für den Schaden am Leasingfahrzeug auf. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung und nicht versicherte Kosten wie eine Wertminderung müssen Sie hier gegebenenfalls selbst tragen.

Was passiert bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs, wenn es einen Unfall gab?

Der Ablauf für die Rückgabe des Leasingfahrzeugs nach einem Unfall ist immer individuell im Leasingvertrag und den entsprechenden Rückgaberichtlinien festgelegt. Meistens müssen Sie den Leasinggeber bereits nach dem Unfall informieren und das Fahrzeug in einer vorgegebenen Werkstatt nach Vorgaben des Herstellers reparieren lassen. Bei der Rückgabe wird dann geprüft, ob der Schaden fachgerecht behoben wurde und ob noch ein Minderwert oder weitere Schäden bestehen.

Was zählt als Leasing-Schaden?

Als Leasing-Schäden zählen Schäden, die über normale Gebrauchsspuren wie kleine Kratzer am Türgriff oder an der Motorhaube von der Waschstraße hinausgehen. Alles darüber hinaus wie Beulen und tiefe Kratzer am Lack und der Karosserie, den Felgen, Scheiben, aber auch im Innenraum und Mängel an der Technik sind meist Leasing-Schäden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch einen Unfall oder eine falsche Nutzung selbst verursacht wurde.