Unfall gehabt? Was Sie als Geschädigter jetzt wissen und tun sollten

Ein Verkehrsunfall geht für Geschädigte oft mit zahlreichen Fragen einher. Was ist jetzt wirklich wichtig? An wen kann ich mich wenden in Bezug auf die Schadensabwicklung? Und was sollte ich auf keinen Fall vergessen?

Als Kfz-Gutachter haben wir bereits viele Unfallsituationen begleitet und geben Ihnen nachfolgend einen Überblick darüber, worauf es direkt nach dem Unfall ankommt, welche Entscheidungen zeitnah wichtig sind und wie die Schadensregulierung Schritt für Schritt abläuft. Außerdem zeigen wir, welche weiteren Rechte und Ansprüche Sie geltend machen können und welche Fristen es in Bezug auf die Schadensabwicklung gibt.

 

Die wichtigsten Schritte nach einem Unfall im Überblick

  • Erste Hilfe und Absicherung der Unfallstelle. Bei Verletzten oder Brandgefahr umgehend den Notruf (112) wählen.
  • Polizei (110) bei hohem Schaden, Personenschäden, ungeklärter Schuldfrage, Fahrerflucht oder Verdacht auf Alkohol- bzw. Drogeneinfluss.
  • Beweise sichern und den Unfall dokumentieren: Fotos und Videos (Schäden, Fahrzeugpositionen, Bremsspuren), mit Zeugen Daten austauschen und den Unfallhergang kurz skizzieren.
  • Keine Schuldanerkenntnisse abgeben, nur die Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherungsdaten austauschen.
  • Ärztlich untersuchen lassen, auch bei leichten Beschwerden.
  • Unabhängigen Kfz-Gutachter kontaktieren und keine Angebote der gegnerischen Versicherung vorschnell annehmen, ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
  • Schaden der Versicherung/den Versicherungen melden.
  • Schadensregulierung auf Gutachtenbasis durchführen.
  • Weitere Rechte und Erstattungen prüfen.

Wichtig: Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen, ärztliche Unterlagen, Abschlepp- und Mietwagenbelege auf. Nur nachgewiesene Kosten können erstattet werden.

Direkt nach dem Unfall: Das sollten Sie jetzt tun

1. Notruf bei Verletzten & ggf. die Polizei informieren:

Wählen Sie sobald wie möglich den Notruf unter der 112, wenn Personen verletzt wurden oder Brandgefahr besteht.

Ebenso sollten Sie nach einem Unfall die Polizei (110) rufen, wenn

es Verletzte gibt,

die Schuldfrage unklar ist,

Fahrerflucht vorliegt,

ein hoher Schaden entstanden ist oder

Alkohol beziehungsweise Drogen im Spiel sind.

Der Unfallbericht der Polizei ist später oft ein wichtiger Beleg gegenüber der Versicherung.

2. Unfallstelle absichern und Hilfe leisten:
Sichern Sie die Unfallstelle so schnell wie möglich, indem Sie den Warnblinker einschalten, eine Warnweste anziehen und ein  Warndreieck aufstellen. Ebenso ist Erste Hilfe bei verletzten Personen gesetzlich vorgeschrieben und kann im Ernstfall Leben retten.

Warndreieck richtig aufstellen: Die gängigen Richtwerte

Stellen Sie das Warndreieck gut sichtbar und mit ausreichendem Abstand auf:

  • Innerorts: ca. 30-50 Meter
  • Außerorts/Landstraße: ca. 100 Meter
  • Autobahn: mindestens 150 Meter, besser 200 Meter

3. Keine Schuldanerkenntnisse, aber Pflichtangaben machen: Vermeiden Sie es, am Unfallort eine (Teil-)Schuld zuzugeben. Tauschen Sie jedoch Namen, Anschrift, Versicherungsdaten und Kennzeichen aus. Für die Dokumentation können Sie auch den Europäischen Unfallbericht nutzen. Dieser ist innerhalb Europas länderübergreifend anerkannt und verhindert Missverständnisse.

4. Beweise sichern und dokumentieren: Fotografieren Sie die Unfallstelle und halten Sie in Übersichts- und Detailfotos die wichtigsten Dinge fest. Dazu zählen:

offensichtliche Schäden an den Fahrzeugen

Bremsspuren,

die Straße,

die Kennzeichen beider Fahrzeuge,

relevant erscheinende Umgebungseinflüsse wie das Licht und Wetter fest.

Dashcam-Aufnahmen können ein weiterer hilfreicher Beweis sein.

Des Weiteren sollten Sie mögliche Zeugenaussagen schriftlich festhalten sowie die Daten (Name/Telefon) notieren und eine Skizze der Fahrzeugendpositionen anfertigen (inklusive Pfeile für die Fahrtrichtung).

5. Rufen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter: Kontaktieren Sie zeitnah einen freien Gutachter, der den Schaden objektiv und ausschließlich in Ihrem Interesse bewertet. So sichern Sie Ihre Ansprüche von Anfang an ab. In den meisten Fällen kann dieser sogar direkt vor Ort zu Ihnen an die Unfallstelle kommen.

6. Ärztlich untersuchen lassen, selbst bei scheinbar harmlosen Symptomen: Auch wenn es nur leichte Nacken-, Kopf- oder Rückenschmerzen sind, sollten Sie diese ärztlich abklären lassen. Manche Unfallfolgen treten zeitverzögert auf (z. B. ein Schleudertrauma) und sind später nur erstattungsfähig, wenn es eine ärztliche Dokumentation gibt.

Nach dem Unfall: Diese Entscheidungen sind jetzt wichtig

Entscheidung 1: Eigenständig regulieren statt Schadenmanagement der Gegenseite

Komplettangebote der Gegenseite klingen verlockend, sind aber oft nicht in Ihrem Interesse. Auch vermeintlich neutrale Stellen wie der Zentralruf der Autoversicherer wollen Geschädigte häufig in das Schadenmanagement der Versicherung des Unfallverursachers führen.

Mögliche Nachteile:

meist kein unabhängiger Gutachter

Nutzungsausfall oder Wertminderung werden oft nicht berücksichtigt

Reparaturen erfolgen häufig in Partnerwerkstätten der Versicherung, evtl. auch nicht nach den Herstellervorgaben

Entscheidung 2: Unabhängigen Gutachter und freie Werkstatt wählen

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen bzw. Gutachter Ihrer Wahl. Ebenso können Sie die Werkstatt für die anstehende Reparatur frei wählen. Die Kosten werden dabei von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen.

Sie hatten einen Unfall in Berlin oder Umgebung und benötigen jetzt ein detailliertes und anerkanntes Kfz-Gutachten? Dann kontaktieren Sie uns jetzt und wir beraten Sie bei den weiteren Schritten.

 

Entscheidung 3: Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, wenn nötig

Bei Kürzungen, konstruierter Mithaftung durch die gegnerische Versicherung, Personenschäden oder einer strittigen Haftungsfrage ist anwaltliche Unterstützung oft sinnvoll. Wenn Sie keine Mitschuld haben bzw. die Haftung klar ist, zahlt diesen Posten in der Regel ebenso die gegnerische Versicherung.

Schritt für Schritt: Schadensregulierung nach dem Unfall

Die Schadensregulierung wirkt zunächst oft kompliziert. Mit einem unabhängigen Kfz-Gutachter an Ihrer Seite ist die Abwicklung jedoch oft mit wenig Aufwand verbunden, dafür aber mit der Sicherheit, dass Sie wirklich das erhalten, was Ihnen zusteht.

 

  1. Unfall der Versicherung melden

    Der Unfallverursacher ist verpflichtet, den Schaden seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Wir empfehlen jedoch auch Ihnen als Geschädigter, den Schaden anzuzeigen. Dadurch ist der Vorgang dokumentiert und später besser abgesichert.

  2. Den realen Schaden durch ein Gutachten feststellen lassen

    Ein unabhängiger Kfz-Gutachter ermittelt unter anderem:

    • die Schadenshöhe bzw. Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
    • die voraussichtliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer
    • die merkantile Wertminderung
    • die Nutzungsausfallentschädigung (nach Klassen) und die voraussichtliche Ausfalldauer
    • den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert
    • eine detaillierte Fotodokumentation

    Bei Bagatellschäden (maximal 750 bis 1.000 Euro) kann auch ein Kurzgutachten ausreichen. Gerne beraten wir Sie, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

  3. Regulierung auf Gutachtenbasis

    Auf Basis des Gutachtens erfolgt die Regulierung durch die gegnerische Versicherung. Als Geschädigter haben Sie zwei Optionen:

    1. Reparatur des Fahrzeugs in der Werkstatt Ihrer Wahl: Abrechnung entweder über Sie oder direkt zwischen Werkstatt und Versicherung.


    2. Fiktive Abrechnung (Auszahlung der Schadenssumme)

    Alternativ können Ihnen die im Gutachten kalkulierten Nettoreparaturkosten ausgezahlt werden, ohne dass Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen müssen.

     

  4. Ausnahme: Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie Anspruch auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auch eine Reparatur erfolgen (siehe 130-Prozent-Regel).

Ausnahme: Was passiert bei einem Totalschaden?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie Anspruch auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert Ihres Fahrzeugs. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auch eine Reparatur erfolgen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur 130-Prozent-Regel.

Wichtige Erstattungen während der Ausfallzeit

Während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer haben Geschädigte Anspruch auf Mobilität. Je nach Bedarf werden entweder die Kosten für einen gleichwertigen Mietwagen übernommen oder eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt.

Weitere Posten, die Sie sich nach einem Unfall erstatten lassen sollten

Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören unter anderem:

Fahrt- und Taxikosten

Unkostenpauschale

Abschlepp-, Bergungs- und Standgebühren

Medizinische Positionen wie Schmerzensgeld

Eine ausführliche Übersicht aller Rechte und Ansprüche, die Sie als Geschädigter nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall geltend machen können, finden Sie in unserem Ratgeber Rechte und Ansprüche als Geschädigter“.

Wichtige Informationen, Fristen und praktische Hinweise

  1. Schadenmeldung bei der Versicherung
    Ein Schaden sollte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen, der Versicherung gemeldet werden. Bei Kaskoschäden gilt diese Pflicht gegenüber der eigenen Versicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall empfiehlt es sich, den Schaden zeitnah bei der gegnerischen Versicherung oder über einen Anwalt zu melden, am besten innerhalb von zwei Wochen nach dem Unfall.
  2. Verjährung von Ansprüchen
    Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld verjähren in der Regel nach drei Jahren ab dem Ende des Unfalljahres. Beispiel: Ein Unfall im Mai 2025 müsste bis spätestens zum 31. Dezember 2028 geltend gemacht werden.
  3. Fristen durch die Versicherungen
    Die gegnerische Versicherung kann eigene Fristen setzen, z. B. für die Einreichung von Gutachten oder Rechnungen. Diese Fristen sollten Sie beachten oder bei Bedarf frühzeitig schriftlich verlängern lassen.
  4. Kommunikation stressfrei abgeben
    Lassen Sie die Kommunikation am besten über Ihren Gutachter oder einen Anwalt laufen. So vermeiden Sie Missverständnisse und Nachteile bei der Regulierung.

Wir begleiten Sie nach einem Unfall!

Als anerkannte Sachverständige gehören wir häufig zu den ersten Ansprechpartnern nach einem Verkehrsunfall und helfen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wichtig ist jetzt vor allem, nicht vorschnell zu handeln und Schritt für Schritt die richtigen Entscheidungen für eine faire Schadensabwicklung zu treffen.

Gerne begleiten wir Sie als qualifizierte Kfz-Gutachter in Berlin und Umgebung dabei und erstellen Ihnen daraufhin ein objektives Gutachten als Grundlage für die Schadensregulierung.

Sie brauchen jetzt Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen bei den nächsten Schritten.