Unverschuldeter Unfall? So gehen Sie jetzt vor
Statistisch gesehen knallt es in Deutschland jeden Tag etwa 6.800-mal oder es kommt zu einer anderen Art von Unfall. Und dabei handelt es sich lediglich um die polizeilich erfassten Verkehrsunfälle.
Wenn der Unfall dann passiert ist, kommen schnell viele Fragen auf. Was muss ich jetzt machen? Was darf ich nicht vergessen? Welche Rechte habe ich und was steht mir an Geld zu?
In diesem Ratgeber finden Sie Antworten auf genau diese Fragen. Ebenso zeigen wir, worauf Sie besonders achten sollten, damit Sie Ihre vollen Ansprüche geltend machen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Unfall stellt sich vor allem die Frage der Schadensregulierung. Diese kann grundsätzlich entweder selbst organisiert werden oder über die gegnerische Versicherung laufen.
- Als Geschädigter haben Sie unter anderem das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl sowie auf einen Rechtsanwalt, von dem Sie in der Regel auch Gebrauch machen sollten (außer bei einem sehr geringen Schaden unterhalb der Bagatellgrenze). Die Kosten dafür müssen normalerweise von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
- Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Sie den Zentralruf der Versicherer kontaktieren oder von der Versicherung selbst kontaktiert werden. Wenn Sie die gesamte Schadensregulierung oder das Schadenmanagement vorschnell abgeben, entfallen teilweise bestimmte Ansprüche.
Direkt nach dem Unfall richtig handeln
Das Wichtigste ist vor allem,
- die Unfallstelle und mögliche Beweise zu sichern,
- ggf. den Notdienst und/oder die Polizei zu informieren und
- mögliche Zeugen zu finden.
Ebenso sollten Sie die Daten des Unfallgegners aufnehmen und den Schaden anschließend der eigenen bzw. der gegnerischen Versicherung melden.
Darüber hinaus ist es oft hilfreich, im Zuge der Beweissicherung auch Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und den sichtbaren Schäden zu machen. So kann der Unfallhergang später besser nachvollzogen werden. Und auch ein kurzes Unfallprotokoll kann helfen, wichtige Informationen festzuhalten.
Was Sie an ersten Schritten direkt noch am Unfallort beachten sollten und wie die Schadensregulierung anschließend Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber „Nach dem Unfall: Diese Schritte sind jetzt wichtig”.
Welche Rechte habe ich nach einem unverschuldeten Unfall?
Gerade nach einem Unfall stehen viele Betroffene unter Stress und sind unsicher, welche Schritte jetzt wichtig sind. Häufig geht es nicht nur um die entstandenen Schäden am Fahrzeug, sondern auch um Themen wie ein Gutachten, die Schadensregulierung, die Frage nach einem Mietwagen und weitere mögliche Entschädigungen wie der Anspruch auf Schmerzensgeld und die Übernahme von Heilbehandlungskosten, wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden.
Wer hier unüberlegt handelt oder sich ausschließlich auf die Versicherung des Unfallgegners verlässt, riskiert unter Umständen, dass nicht alle Ansprüche vollständig berücksichtigt werden.
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Was sagt das Gesetz?
In § 249 BGB ist der Grundsatz des Schadensersatzes wie folgt geregelt:
„(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
„(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“
Für Sie als Geschädigten bedeutet das, Sie haben unter anderem Rechte/Anspruch auf
- eine Schadenfeststellung bzw. ein Gutachten durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl
- Unterstützung bei der Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl
- eine vollständige Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihrer Wahl
oder alternativ eine fiktive Abrechnung (Geld auszahlen lassen statt Reparatur; der Betrag muss nicht zwingend für die Reparatur verwendet werden)
- eine Erstattung der merkantilen Wertminderung
- ggf. Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung
Alle Kosten muss dabei die eintrittspflichtige Versicherung bzw. die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernehmen. Ebenso können, je nach Situation, weitere Posten wie Schmerzensgeld oder eine Ausfallentschädigung hinzukommen.
Eine detaillierte Übersicht aller möglichen Ansprüche, auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens, finden Sie in unserem Ratgeber „Ihre Rechte und Ansprüche als Unfallgeschädigter“.
Fehler nach einem unverschuldeten Unfall: Darauf sollten Sie besonders achten
In den ersten Tagen nach dem Unfall können schnell Fehler passieren, durch die Geschädigte unbewusst auf berechtigte Ansprüche verzichten oder sich vorschnell auf die gegnerische Versicherung einlassen. Wir empfehlen daher:
Lassen Sie sich nicht drängen, die gesamte Schadensregulierung der Versicherung zu überlassen.
Nachdem der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, erhalten sie einen polizeilichen Vorgangzettel. Auf diesem finden Sie unter anderem die Nummer des Zentralrufes der Autoversicherer. Dort werden Sie, nachdem Ihre Informationen abgefragt wurden, meist direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers verbunden. Sehr wahrscheinlich wird man dort versuchen, Sie am Telefon davon zu überzeugen, dass die Abwicklung durch die Versicherung praktisch und unkompliziert ist. Vernachlässigt wird jedoch, dass Sie somit auch auf wichtige Rechte wie einen eigenen Gutachter verzichten.
In manchen Fällen ist die generische Versicherung auch schneller und kontaktiert die Unfallgeschädigten selbst. Auch hier geht es meist um die Übernahme der Schadensregulierung oder man versucht, darzulegen, warum beispielsweise ein Kostenvoranschlag womöglich ausreicht. Oft ist das aber gar nicht der Fall und kann sie Hunderte, wenn nicht sogar mehr als tausend Euro kosten.
Mehr zu dem Thema finden Sie auch in unserem Ratgeber rund um die Frage „Kostenvoranschlag oder Gutachten?”.
Seien Sie vorsichtig beim Zentralruf der Autoversicherer, er ist keine staatliche Institution.
Anders als viele denken, handelt es sich beim Zentralruf der Autoversicherer um keine staatliche Institution bzw. unabhängige Verbraucherschutzstelle. Er wird von einem Unternehmen der Gemeinschaft der Deutschen Versicherer und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) betrieben und nennt sich GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG.
Hinter dem Zentralruf steht also die Versicherungsbranche selbst. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Service unseriös ist. Es kann jedoch eher ein Interessenkonflikt entstehen, der Sie als Geschädigten benachteiligt.
Nehmen Sie das Schadenmanagement der Versicherung nicht vorschnell an.
Wenn die Versicherung anbietet, anstatt der gesamten Regulierung nur das Schadensmanagement zu übernehmen, kann man schon mal überlegen. Oft locken Sie mit Extras wie einem kostenlosen Hol- und Bringdienst, einer inkludierten Fahrzeugreinigung oder auch einer schnelleren Werkstattabwicklung.
Die Abrechnung ist allerdings oft nicht ganz durchsichtig. Wo wurde repariert und wie genau? Zudem handelt es sich häufig um Partnerwerkstätten der Versicherung, wodurch diese Kosten spart. Für Geschädigte ist das aber häufig von Nachteil. Im schlimmsten Fall besteht dadurch keine Herstellergarantie mehr, da Ihr Fahrzeug eigentlich in einer markengebundenen oder zumindest autorisierten Werkstatt hätte repariert werden müssen.
Darüber hinaus wird oft auch die merkantile Wertminderung nicht mit einberechnet und Sie verzichten mit einer entsprechenden Abtretung häufig auf Ihr Recht, einen eigenen Rechtsanwalt einzuschalten. Automobilclubs wie der ADAC und AvD warnen daher ebenfalls davor, vorschnell das Schadenmanagement der Versicherung anzunehmen.
Unverschuldeter Unfall? Das sollten Sie jetzt tun
Die wichtigsten Schritte nach einem unverschuldeten Unfall sind:
Beauftragen Sie jetzt Ihren eigenen Kfz-Gutachter
Versicherung Damit Sie Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können, sollten Sie möglichst frühzeitig einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Dieser kann oft direkt am Unfallort selbst oder kurz danach das Fahrzeug begutachten und ein neutrales, gerichtsfestes Gutachten erstellen. Als Unfallgeschädigter ist das Ihr gutes Recht. Geben Sie sich daher nicht nur mit einem Kostenvoranschlag zufrieden. Das gilt vor allem dann, wenn bereits absehbar ist, dass der Schaden über dem Bagatellwert liegt oder größer bzw. komplexer sein könnte.
Beauftragen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand
Meistens wird die gegnerische Versicherung sagen, dass rechtliche Unterstützung nicht nötig ist. Sie sollten sich jedoch gut überlegen, ob Sie nicht doch einen Anwalt einschalten möchten. Wenn die Schuldfrage bereits geklärt ist, muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten sowieso übernehmen.
Unsere Empfehlung: Beauftragen Sie den Anwalt möglichst früh, gerade bei komplexeren Unfällen. Das lohnt sich meist auch schon allein, weil oft ein höherer Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden kann.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dazu in einem Urteil (22 U 171/13) darauf hingewiesen, dass „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen … die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen (ist). Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
Sonderfall Leasingfahrzeug und Fahrzeugfinanzierung
Bei einem Leasingfahrzeug sollten Sie immer direkt auch den Leasinggeber informieren, da dieser rechtlich gesehen der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Das Gleiche gilt bei einer Fahrzeugfinanzierung. Meist ist hier vertraglich klar geregelt, wie bei einem Verkehrsunfall vorgegangen werden muss.
Volle Kostenübernahme des Kfz-Gutachters und Anwalts durch die gegnerische Versicherung?
Ja, wenn keine Teilschuld vorliegt, ist das Gesetz hier sehr klar, vorausgesetzt, es handelt sich nicht nur um einen Bagatellschaden.
In den meisten Fällen müssen Sie das Geld dabei auch nicht selbst vorstrecken, sondern lediglich eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. Durch diese können sich Sachverständigenbüros oder Anwälte ihre Kosten direkt bei der gegnerischen Versicherung zurückholen. Für Sie entsteht also kein zusätzlicher Aufwand mit der Kommunikation und der Abwicklung. Sie müssen jedoch Ihre eigenen Pflichten erfüllen, damit der Schaden korrekt aufgeklärt und reguliert werden kann.
Pflichten nach einem unverschuldeten Unfall
Zu den wichtigsten Pflichten nach einem Unfall gehört insbesondere die Aufklärungspflicht. Diese verpflichtet Sie dazu, bei der Dokumentation des Unfallgeschehens mitzuwirken, zum Beispiel durch Angaben zum Unfallhergang, Fotos vom Schaden und vorhandene Unterlagen.
Zudem gilt die sogenannte Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass Sie den entstandenen Schaden so gering wie möglich halten müssen. Beispielsweise darf eine notwendige Reparatur nicht unnötig hinausgezögert werden, um eine höhere Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen oder länger Mietwagen zu bekommen. Ein anderes Beispiel wäre, wenn Sie Ihr Fahrzeug über hunderte Kilometer in eine bestimmte Werkstatt abschleppen lassen, obwohl es nicht nachweislich erforderlich ist.
Fazit: Nach dem unverschuldeten Unfall richtig handeln und Ansprüche sichern
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gilt grundsätzlich der gesetzliche Grundsatz aus § 249 BGB. Der Geschädigte ist demnach so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Alle unfallbedingten Schäden müssen somit vollständig ersetzt werden. Das fängt beim Reparaturschaden an und zieht sich über die mögliche Wertminderung bis hin zu weiteren Ansprüchen wie einer Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten.
Versicherungen versuchen jedoch immer wieder, ihre Kosten zu reduzieren oder berücksichtigen bestimmte Schadenspositionen erst gar nicht. Als Geschädigter nach einem Unfall sollten Sie daher alle Ihre Rechte kennen und die Schadenregulierung nicht vorschnell abgeben.
In nahezu jedem Fall lohnt es sich zudem, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Dieser erstellt Ihnen ein anerkanntes Gutachten, während ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Sie dabei unterstützen kann, Ihre Ansprüche korrekt durchzusetzen. Ebenso prüft er mögliche Kürzungen der Versicherung. Vor allem bei komplexeren Schäden oder unklaren Situationen kann es hier zu Unterschieden von mehreren Hunderten bis Tausenden Euro kommen.
Sie haben noch Fragen oder benötigen kurzfristig ein Unfallgutachten?
Als erfahrene, objektive und unabhängige Kfz-Gutachter aus Berlin stehen wir Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, dass alle Ansprüche berücksichtigt werden und die Regulierung fair erfolgt.
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