Veränderungen am Fahrzeug – was zu beachten ist

Für manche ist das eigene Fahrzeug viel mehr als nur ein Fortbewegungsmittel. Die Optik spielt für viele Fahrzeughalter eine ebenso große Rolle wie eine möglichst große Leistung und das Kfz wird durch Tuning optisch aufgewertet. Was beim Tuning zu beachten ist und welche Veränderungen am Fahrzeug überhaupt erlaubt sind, lesen Sie in folgendem Artikel.

Welche Gründe kommen für eine Veränderung am Fahrzeug infrage?

Beim sogenannten Tuning spielen meist optische Gründe eine Rolle: Das Fahrzeug soll insgesamt sportlicher wirken. Doch es kommen noch weitere bauliche Veränderungen am Kfz infrage, die eventuell genehmigungspflichtig sind. Soll eine Standheizung oder eine Anhängerkupplung nachgerüstet werden, ist das ebenfalls eine gravierende Veränderung am Fahrzeug.

Welche Änderungen sind erlaubt?

In Paragraf 19 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist genau festgelegt, welche Veränderungen an Fahrzeugen vorgenommen werden dürfen und welche nicht. Problematisch wird es grundsätzlich bei allen Änderungen, bei denen eine neue Betriebserlaubnis notwendig wird.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Fahrzeug komplett umgebaut und zum Beispiel aus einem PKW ein Wohnwagen gemacht wird. Auch wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann, sollte man Obacht geben.

Man darf also keine drastischen Veränderungen an allen Fahrzeugteilen vornehmen, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. Dazu zählen in erster Linie die Bremsanlage, die Lenkung und auch die Bereifung. Zu guter Letzt: Das beliebte Tuning am Fahrzeug stellt einen weiteren Grund dar, weshalb unter Umständen eine neue Betriebserlaubnis notwendig wird.

Tuning ist grundsätzlich nicht verboten, solange nicht mehr Lärm und Schadstoffe als gesetzlich vorgeschrieben ausgestoßen werden. Eingriffe am Fahrzeug, die zu einer „Verschlechterung des Geräuschverhaltens“ führen, sind also grundsätzlich nicht erlaubt.

So können Teile problemlos nachträglich installiert werden

Wer Teile an seinem Kfz nachrüsten möchte, sollte sich am besten an den TÜV oder eine andere Prüforganisation wenden. Wenn diese den Einbau problemlos abnimmt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht. Planen Sie den Ein- oder Anbau eines zusätzlichen Teils an Ihrem Kfz, lesen Sie sich also am besten das beiliegende Zertifikat genau durch. In diesem erfahren Sie, ob eine Begutachtung durch eine Prüfstelle notwendig ist.

Welche Bestätigungen müssen Sie mit sich führen?

Haben Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen, müssen Sie diverse Bestätigungen stets im Auto bei sich tragen. Geraten Sie in eine Polizeikontrolle, müssen Sie diese vorzeigen können. Zu diesen Unterlagen zählen unter anderem Anbauabnahmen aufgrund von Teilegutachten ebenso wie die „Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile“.

Welche Änderungen müssen in den Fahrzeugpapieren erfasst werden?

Nehmen Sie Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vor, müssen Sie diese unter Umständen in Ihren Fahrzeugpapieren eintragen lassen. Das erledigt die nächste Zulassungsstelle. In vielen Fällen genügt es, wenn Sie diese Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt nachtragen lassen.

Sind Sie wegen einer Ummeldung sowieso bei der Zulassungsstelle, können Sie entsprechende Eintragungen vornehmen lassen. Es gibt allerdings auch einige markante Änderungen, die einen solchen Aufschub nicht dulden. Ändern Sie zum Beispiel die Fahrzeugart, den Hubraum oder die Leistung des Fahrzeugs, müssen Sie das unverzüglich in den Fahrzeugpapieren ändern lassen.

Gleiches gilt dann, wenn Sie die zulässigen Lasten und Gewichte überschreiten oder Abgas- und Geräuschwerte ändern. Ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug aufgrund der Umrüstung erloschen, suchen Sie ebenfalls unverzüglich die Zulassungsstelle auf. Ohne eine gültige Betriebserlaubnis dürfen Sie das Kfz nicht länger nutzen.

Was ist die Betriebserlaubnis und warum ist sie so wichtig?

Die allgemeine Betriebserlaubnis ist das wichtigste Dokument, um ein Fahrzeug legal im Straßenverkehr führen zu können. Wer sich also für Tuningmaßnahmen am Kfz entscheidet, muss darauf achten, dass diese nach wie vor gültig ist. Diese Erlaubnis bescheinigt, dass das Fahrzeug den nationalen gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Auf die Zulassung an sich hat die Betriebserlaubnis keinen Einfluss. Diese bleibt natürlich erhalten, selbst wenn die Betriebserlaubnis erlischt. Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von etwa 50 Euro geahndet wird.

Wann erlischt die Betriebserlaubnis?

Eine Betriebserlaubnis erlischt nur dann, wenn diverse Teile am Fahrzeug entweder entfernt, erweitert oder ausgetauscht werden. Handelt es sich um eine zwingend notwendige Reparatur oder einen altersbedingten Verschleiß, bleibt die Betriebserlaubnis unberührt.

Wird das Fahrzeug trotz einer nicht vorhandenen Erlaubnis geführt und die Sicherheit dadurch nachweislich gefährdet, kann sich das Bußgeld auf bis zu 135 Euro erhöhen. Zusätzlich droht ein Punkt auf dem Punktekonto in Flensburg.