Nutzungsausfallentschädigung
Wenn Sie als Geschädigter nach einem Unfall Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, dieses aber benötigen, können Sie Ihren Anspruch auf Mobilität bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Dabei können Sie wählen, ob die Gegenseite einen Mietwagen bezahlen soll oder Sie lieber die geldwerte Nutzungsausfallentschädigung ausgezahlt bekommen.
Was ist besser: Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?
Das kommt immer auf Ihre individuelle Situation an. Ein Mietwagen ist oft die schnellere und unkompliziertere Lösung, besonders wenn die Kosten bereits im Rahmen der Versicherungsvorgaben liegen.
Eine Nutzungsausfallentschädigung ist hingegen flexibler, da Sie das Geld frei verwenden können. Das kann zum Beispiel tageweise für einen Mietwagen sein, aber auch für Bahnfahrten, Mitfahrgelegenheiten oder ganz andere Zwecke.
Wie lange wird eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?
Die Nutzungsausfallentschädigung wird für den Zeitraum der Reparatur gezahlt. Die Höchstgrenze liegt bei zwei Wochen.
Wann wird die Nutzungsausfallentschädigung ausgezahlt?
Die Nutzungsausfallentschädigung wird nachträglich durch die Versicherung des Unfallgegners ausgezahlt, sobald die Reparatur durchgeführt und belegt wurde.
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung ausfällt, hängt vor allem von dem Fahrzeugmodell, der Ausstattung und dem Alter des Fahrzeugs ab. Die Tagessätze liegen aktuell zwischen 23 € und 175 € pro Tag. Welcher Betrag für Ihr Fahrzeug gilt, können Sie der Nutzungsausfallentschädigungstabelle entnehmen.
Wie genau Sie die Nutzungsausfallentschädigung berechnen und was Sie sonst noch wissen sollten, erklären wir auch in unserem Ratgeber zur Nutzungsausfallentschädigung.